Oberwynental
Tierquälerei-Prozess: Warum besitzt eine Sozialhilfe-Bezügerin ein Ross?

Eine Sozialhilfebezügerin liess ihr krankes Pferd nicht behandeln. Warum besitzt sie überhaupt ein Ross? Diese grundsätzliche Frage beschäftigt nach einem Prozess gegen die 59-Jährige.

Rahel Plüss
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Seit einem guten Jahr lebte eine Oberwynentalerin von der Sozialhilfe – dennoch besass sie ein Pferd. (Symbolbild)

Seit einem guten Jahr lebte eine Oberwynentalerin von der Sozialhilfe – dennoch besass sie ein Pferd. (Symbolbild)

Sie ist 59 Jahre alt und hat in ihrem Leben schon mehrere Schicksalsschläge erfahren. Seit einem guten Jahr lebt die Oberwynentalerin von der Sozialhilfe – dennoch besitzt sie ein Pferd. Das Geld reicht aber nicht, um sich ausreichend um das Tier zu kümmern. Es wird krank, fällt auf. Jemand schlägt Alarm. Das kantonale Veterinäramt stellt nach einer Kontrolle verschiedene Missstände fest. Das Pferd wird beschlagnahmt. Jetzt ist die Frau vom Bezirksgericht Lenzburg wegen Tierquälerei verurteilt worden.

Der Fall wirft Fragen auf. Wie kann es sein, dass eine Person, die von der Sozialhilfe lebt, ein Pferd halten darf? Schliesslich kostet der Unterhalt für ein solch grosses Tier monatlich 1000 Franken oder mehr – erst recht, wenn es, wie im besagten Fall, in einem externen Stall untergebracht werden muss. Die AZ hat beim zuständigen Leiter des Regionalen Sozialdienstes, Thomas Etter, nachgefragt.

Auf den Wert kommt es an

«Sozialhilfebezüger sind nicht automatisch Personen ohne Rechte», sagt Thomas Etter. «Deshalb können wir ihnen ihre Güter nicht einfach wegnehmen. Das Pferd hat uns ja nicht gehört.» Natürlich spiele hierbei der finanzielle Wert der Sache eine Rolle. «Wenn ein Sozialhilfebezüger ein teures Auto besitzt, eine Sache mit einem Wert also, dann muss er dieses veräussern», so Thomas Etter. Dies wäre auch bei einem Pferd, das noch einen Wert darstelle, der Fall. «Andernfalls wird ihm das Vermögen im Budget eingerechnet.»

Grundsätzlich finanziere die Sozialhilfe den Lebensunterhalt der betreffenden Person. Eine kantonale Liste gibt vor, was alles dazugehört: Essen etwa, Kleider, Strom. Haustiere sind nicht aufgeführt. «Für einen Hund oder eine Katze bezahlen wir nichts», so der Sozialdienstleiter. Natürlich liege es aber in der persönlichen Freiheit eines jeden, sein Geld selber einzuteilen. «Es ist jedem Sozialhilfebezüger selber überlassen, ob er sich das Futter fürs Büsi oder den Hund vom eigenen Mund oder am Kleidergeld absparen will.» Viele Personen sagten von sich, ein Tier würde ihnen guttun, ihnen in der schwierigen Situation helfen, in der sie sich gerade befänden.

Was aber, wenn es sich um ein Pferd handelt? «Fälle wie dieser sind selten», sagt Etter. Schliesslich sei es das erste Mal in seinen über 20 Jahren Sozialarbeit, dass so etwas vorkomme. Tragisch war es aber allemal: Wie der behandelnde Tierarzt später vor Gericht bezeugte, war das Pferd abgemagert. Seine Zähne waren zu lang geworden. Die Beine waren angeschwollen und an einem Huf hatte sich nach einem gravierenden Abszess eine doppelte Sohle gebildet.

Sozialamt schlug Alarm

Die Frau besass das Pferd schon, als sie das Gesuch um Sozialhilfe stellte. Der Sozialdienst hat es ihr zunächst gelassen. Es sei ein altes Tier gewesen, das nicht mehr habe verkauft werden können. «Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn die Frau einen Vollblutaraber im Stall stehen gehabt hätte. Aber so ...» Thomas Etter hält inne. «Im ersten Moment bestand für uns kein Handlungsbedarf», so der Sozialdienstleiter. «Wir haben an die Einsicht und Eigenverantwortlichkeit der Person appelliert.» Als man aber festgestellt habe, dass es dem Tier nicht gut gehe, sei man der Sache umgehend nachgegangen und habe das Veterinäramt eingeschaltet.