Prozess in Zofingen
660'000 Franken veruntreut: Bankerin (43) muss für 33 Monate hinter Gitter

Eine Bankerin hat während fünf Jahren in der Region Zofingen Gelder veruntreut und dafür Dokumente gefälscht – nicht zum ersten Mal. Nun erhält sie die Quittung.

Raphael Nadler
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Die Bankerin veruntreut hunderttausende Franken, ehe sie im Dezember 2013 auffliegt. (Symbolbild)

Die Bankerin veruntreut hunderttausende Franken, ehe sie im Dezember 2013 auffliegt. (Symbolbild)

Keystone

660'000 Franken beträgt der Schaden, den eine heute 43-jährige ehemalige Bankerin ihrem Arbeitgeber in der Region Zofingen in den Jahren zwischen 2008 und 2013 zufügt. Das Spezielle daran, die Frau macht sich strafbar, bevor sie bei der Bank im Bezirk Zofingen angestellt wird. Sie fälscht ihr letztes Arbeitszeugnis und die Passage, in der ihr strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen werden. Weiter verheimlicht sie den Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und stellt auch das Arbeitszeugnis auf einen andern Arbeitgeber aus. Die gebürtige Zentralschweizerin erhält den Job.

Sie muss sich einige Monate später aber vor dem Kreisgericht Bern-Laupen verantworten, weil sie bereits bei ihrem bisherigen Arbeitgeber Geld veruntreut. Sie belügt das Gericht. Erzählt, sich neu orientiert zu haben, nun für acht Monate bei einem Telekomanbieter aushilfsmässig arbeiten zu können und eine Stelle bei einem Architekturbüro in Aussicht zu haben. Das Gericht glaubt ihr. Sie erhält 15 Monate Freiheitsstrafe bedingt. In Tat und Wahrheit arbeitet die Frau aber auf der Bank im Aargau. Weil ihr bisheriger Arbeitgeber nun die erste Tranche der 100'000 Franken einfordert, die sie zurückbezahlen muss, kommt sie in Zugzwang. Sie bedient sich wieder unerlaubter Mittel. Zum dritten Mal, beim dritten Arbeitgeber.

«Die Frau arbeitet mit grosser krimineller Energie und ist eine Wiederholungstäterin», hält der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Sie fälscht Vergütungsaufträge, Kreditverträge, Auszahlungsbelege, Buchungsanzeigen, Begleitschreiben und immer wieder Unterschriften von Kunden und Vorgesetzten. In mehreren Fällen eröffnet sie für bestehende Kunden – ohne deren Wissen – zusätzliche Konten. Sie bezieht gar Bargeld von Kundenkonten und nimmt Einzahlungen entgegen. Diese zweigt sie zu sich ab und gibt den Kunden gefälschte Belege zurück. Mit den über 220'000 Franken zahlt sie Schulden, kauft neue Möbel und einen Audi und verbraucht den Rest für sich.

Sie fliegt auf

Die Frau hat immer weniger Zeit ihrer offiziellen Arbeit nachzugehen, denn das Fälschen, Stornieren, Gegenbuchen zwischen den Konten beschäftigt sie rund um die Uhr. Sie arbeitet immer fehlerhafter. Im Dezember 2013 fliegt sie auf, kommt in Untersuchungshaft. Dort sitzt sie fast neun Monate und gibt 51 strafrechtlich relevante Fälle zu. Die Einvernahmen füllen sieben Bundesordner und ergeben eine Anklageschrift von 12 Seiten. Weil ihr Arbeitgeber für die entstandenen Schäden aufkommt, beträgt die Schadenssumme rund 660'000 Franken.

Vor Gericht erscheint die Frau weder bei der ersten noch der zweiten einberufenen Verhandlung. Für die dritte stellt sie ein Dispensationsgesuch. Stattdessen schreibt sie der Gerichtspräsidentin einen elfseitigen Brief. Darin schildert sie, laut ihres Verteidigers, wie es dazu kommt, dass sie erneut straffällig wird, was die lange Untersuchungshaft in ihr auslöst, und, dass sie ihr nahes Umfeld über ihre Straftaten informiert hat. Dank Hilfe eines Verwandten findet sie neue Arbeit im kaufmännischen Bereich. Die neue Beschäftigung ermöglicht ihr, Schulden abzuzahlen und ihrem bisherigen Arbeitgeber 2000 Franken pro Monat zu überweisen.

Der Verteidiger fordert 36 Monate Freiheitsentzug, acht Monate davon unbedingt. Der Oberstaatsanwalt fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilt die Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten unbedingt, abzüglich neun Monaten Untersuchungshaft. Dazu erhält sie ein Berufsverbot für Tätigkeiten im Finanz- und Verkaufsbereich für die Dauer von drei Jahren. Das Verbot im Verkaufsbereich erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten mit direktem Zugriff auf Vermögenswerte.