Bezirksgericht Rheinfelden
«Jeden Einzelnen muss man beseitigen»: Mann rief auf Facebook zu Gewalt gegen Kesb auf

Weil er auf Facebook zur Gewalt gegen die Kesb aufgerufen hatte, musste ein 50-Jähriger vor dem Bezirksgericht Rheinfelden erscheinen.

Louis Probst
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Wenige Tage nach dem Vorfall in Flaach machte ein 51-jähriger Aargauer seiner Wut über die Kesb auf Facebook Luft. (Symbolbild)

Wenige Tage nach dem Vorfall in Flaach machte ein 51-jähriger Aargauer seiner Wut über die Kesb auf Facebook Luft. (Symbolbild)

Keystone

«Ich habe das in einem Gemütszustand geschrieben, als mein Leben auf einem Tiefpunkt angelangt war», erklärte der Beschuldigte vor Gericht. «Ich würde das heute nicht mehr schreiben. Ich wollte den Eintrag anderntags ja auch löschen. Ich wollte niemanden zu irgendetwas anstiften. Ich war mir auch nicht bewusst, was das auslösen würde.» Die Einträge, die der Beschuldigte, wenige Tage nach dem Vorfall von Flaach – bei dem am 1. Januar 2015 eine Mutter angesichts des drohenden Entzuges der elterlichen Obhut durch die Kesb ihre beiden Kinder getötet hatte – auf seinem Facebook-Account gemacht machte, sind jedoch heftig.

O-Ton der Anklageschrift: «Jeder, der mir einen Kopf der Kesb bringt, wird belohnt. Es huere verdammts dräckpack, wo mer jede einzel mue besitige.» Und: «Jetzt isch es a de zyt, dass mir normali bürger a d macht chöme om genauso hueresöhn und -töchtere os de macht z verdamme.» Darauf folgen noch weit weniger zitierfähige Aussagen.

Anklage will unbedingte Haft

Die Staatsanwaltschaft sah im Facebook-Eintrag öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten. Sie beantragte, den Beschuldigten deswegen – und wegen Besitz von Betäubungsmitteln sowie übler Nachrede und Beschimpfung – zu verurteilen. Die beiden letzteren Vorwürfe gründeten darauf, dass bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten 67 Gramm Haschisch gefunden worden waren und darin, dass er an der Fasnacht vor seinem Hause eine Puppe aufgestellt hatte, die seine Ex-Schwiegermutter darstellte. Die Figur hatte er zudem mit einem bösen Vers gegen den Ex-Schwiegervater versehen.

Die Ex-Schwiegereltern hatten daraufhin eine Strafanzeige erhoben. Insgesamt beantragte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Gefängnisstrafe von 10 Monaten, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken, eine Busse von 100 Franken sowie den Widerruf eines bedingten Straferlasses im Zusammenhang mit einem Strassenverkehrsdelikt.

«Frust herausgelassen»

Zum Hauptanklagepunkt, den Drohungen gegen die Kesb, erklärte: «Ich habe selber Kinder. Und ich war selber ein Heimkind. Ich bin heute noch der Meinung, dass die Kesb schnell und kaltblütig reagiert. Das System Kesb ‹verhebt› nicht.» Er machte auch geltend, dass er zum Zeitpunkt, als er den Eintrag machte, unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden hätte, die er wegen chronischer Schmerzen einnehme. «Ich war in meiner Wahrnehmung eingeschränkt», erklärte er. «Der Eintrag im Facebook war falsch. Ich habe meinen Frust herausgelassen. Heute bin ich im Verein ‹Stopp der Kesb-Willkür›.»

Zum Haschisch, das bei ihm gefunden worden war, sagte er. «Das hat mir ein Nachbar gegeben, dem ich über meine Schmerzen geklagt habe. Er sagte mir: Du würdest besser einmal etwas rauchen oder einen Tee trinken. Das Päckli blieb aber während anderthalb Jahren im Schrank.» Und zur «Puppengeschichte» – die mit den Auftritt der Privatkläger das belastete Verhältnis zu den Ex-Schwiegereltern offenbarte – meinte er: «Das war ein Fasnachtsscherz. Das wird jetzt dramatisiert.»

Der Verteidiger beantragte in seinem Hauptantrag den Freispruch seines Mandanten in allen Punkten. Zum Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Gewalt und Verbrechen machte er geltend, dass kein justiziabler Sachverhalt vorliege und sich die Staatsanwaltschaft auch nicht damit auseinandergesetzt habe. Es fehle zudem am Element der Beeinflussung der Massen. Der Eintrag im Account seines Mandanten sei mit dessen Freunden geteilt worden. Da könne nicht von Massen gesprochen werden. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.