Justiz
Aargau

Sex mit 14-Jähriger: Das kostet zwei Männer je 30'000 Franken

Mädchen vor Gericht: «Ich bin in der Wohnung von Besnik aufgewacht. Er lag auf mir.» (Symbolbild)
Mädchen vor Gericht: «Ich bin in der Wohnung von Besnik aufgewacht. Er lag auf mir.» (Symbolbild)bild: keystone

Sex mit 14-Jähriger: Das kostet zwei Männer je 30'000 Franken

Zwei Männer haben Sex mit einem 14-jährigem Mädchen – das kommt sie teuer zu stehen. Beide müssen für diverse Kosten aufkommen.
11.10.2017, 18:50
Pascal Meier / Aargauer Zeitung
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Sie ist erst 14 Jahre alt und will in Zürcher Klubs abtanzen: Im Mai 2014 zieht Sarah (alle Namen geändert) mit Freundin Nadine um die Häuser. Nach Mitternacht lassen sich die Mädchen von mehreren Männern abholen. Männer, die sie kaum kennen.

Was danach passiert, bleibt bis heute, über drei Jahre später, teilweise ungeklärt. Sarah sitzt im grossen Saal des Bezirksgerichts Lenzburgs und versucht sich zu erinnern. «Ich weiss nur noch, dass wir beim Hauptbahnhof anhielten. Nadine holte Alkohol.»

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Besnik habe sich dann im Auto auf sie gelegt und sie zum Oralsex gezwungen. Was danach geschehen ist, kann Sarah Gerichtspräsident Daniel Aeschbach nicht erklären. Sarah: «Ich bin in der Wohnung von Besnik aufgewacht. Er lag auf mir.»

Wie kam das Sperma in den Slip?

Während Sarah erzählt, trennt sie eine Wand von zwei Männern, mit denen sie damals zusammen war. Einer davon ist Besnik: Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 31-jährigen Familienvater mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern vor. Besnik habe die damals knapp 15 Jahre alte Sarah an Po und Scheide berührt – und mit ihr Oral- und Vaginalverkehr gehabt.

Ob es zum vaginalen Sex gekommen war, sorgt im Gerichtssaal für Diskussionen. Sarah hatte Besnik nach der Partynacht beschuldigt, weil er beim Aufwachen auf ihr gelegen war. Eine DNA-Analyse des Sperma auf ihrem Slip zeigte aber: Das Sperma stammt von Besniks Cousin Saimir (heute 28). «Ich war fassungslos, als ich das hörte», sagt Saimir, der neben Besnik im Saal sitzt – worauf Gerichtspräsident Aeschbach nachhakt: «Haben sie eine Erklärung, wie ihr Sperma dorthin kam?» Saimir: «Wir hatten keinen Sex, vielleicht wurde es über andere Personen übertragen.» Aeschbach folgert: «Ein dreister Fall von Samenraub, also.»

Saimirs Verteidiger sagt dazu: «Man kann nur spekulieren, wie das Sperma in den Slip kam.» Das Jungfernhäutchen sei noch intakt, vaginaler Sex ausgeschlossen.

Ein Abend mit teurer Rechnung

Für Sarahs Anwalt dagegen ist klar: Saimir hatte mit ihr vaginalen Sex. Auch Besnik habe sexuellen Kontakt mit Sarah gehabt. Zudem seien noch mehr Männer beteiligt gewesen. «Heute stehen nur jene vor Gericht, die Spuren hinterlassen haben.» Die Männer hätten die Hilflosigkeit des Mädchens ausgenutzt. «Sie ist deshalb seit Jahren in Therapie.» Der Anwalt fordert dafür eine Genugtuung von 15'000 (Saimir) bzw. 10'000 Franken (Besnik).

Das Gericht spricht die Männer schuldig. Besnik wird zu 6000 Franken Geldstrafe (bedingt) und einer Busse von 1500 Franken verurteilt, auch wegen verbotenen Waffenbesitzes. Laut Gericht gab es sexuelle Handlungen, Oral-Sex sei aber nicht bewiesen. Alle Verfahrens- und Anwaltskosten sowie 500 Franken Genugtuung für Sarah kosten Besnik zudem gegen 30'000 Franken. Das ist happig: Besnik stottert derzeit einen Kredit von 90'000 Franken ab; dies für «eine schönere Wohnung und zwei Autos», wie er vor Gericht sagte.

Saimir wird zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken, einer Busse von 2250 Franken sowie einer Genugtuung (2500 Franken) verurteilt. Auch ihn kostet das Verfahren rund 30'000 Franken. Die DNA-Analyse des Spermas sei unumstösslich, so das Gericht, auch wenn sich das Opfer nicht an Sex erinnern kann. Andere Übertragungsarten seien nicht glaubhaft. Das Gericht geht zudem bei den Beschuldigten davon aus, dass sie wussten, dass Sarah noch nicht 16 Jahre alt war. (aargauerzeitung.ch)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MaxHeiri
11.10.2017 19:27registriert März 2016
Bedingte Geldstrafen bei einer "vermuteten Massenvergewaltigung" mit einer Minderjährigen. Da verstehe ich schon, wenn von Kuscheljustiz gesprochen wird wenn man diese beide dann nur für sexuelle Handlungen mit Kindern bestraft.
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Baba ♀️
11.10.2017 20:43registriert Januar 2014
Für mich gehörten - nebst natürlich diesen beiden Typen - auch die Eltern/Erziehungsberechtigten der zwei Mädchen bestraft 😠. Zwei 14 jährige in Clubs 'abtanzen' lassen, ohne dass sie nach dem Ausgang abgeholt werden - für mich ein NoGo! Vierzehnjährige sollten sich noch nicht die Nächte um die Ohren schlagen 😕.
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nass
11.10.2017 20:21registriert Juni 2017
Was um Himmels Willen haben 14jährige in Zürich in Clubs zu suchen?!?
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