Ein Nachbar hatte durch sein Küchenfenster beobachtet, wie der Nachbar nur mit einer Unterhose bekleidet im Wohnzimmer auf dem Sofa lag. Die damals 12-jährige Stieftochter sei hinzu gekommen und habe den Mann oral befriedigt.
Der Nachbar meldete seine Beobachtungen der Polizei. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte den Mann in der Folge wegen sexueller Handlung mit einem Kind und sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Im März 2013 sprach das Kantonsgericht St. Gallen den Beschuldigten frei.
Für das Gericht war nicht auszuschliessen, dass die Mutter und nicht das Mädchen den Mann sexuell befriedigt hatte. Mutter und Tochter sind etwa gleich gross, haben aber unterschiedliche Haarfarben. Die beiden Erwachsenen sagten aus, dass sich die Ereignisse wie vom Nachbarn beobachtet zugetragen hatten, nur dass eben nicht das Kind anwesend gewesen sei.
Das Bundesgericht hat den Freispruch durch das Kantonsgericht St. Gallen, gemäss einem am Dienstag publizierten Urteil aufgehoben, weil das Gericht die Beweise willkürlich beurteilt habe. Für die Lausanner Richter ist an den Aussagen des Nachbars nicht zu zweifeln. Auch wurde die Szene nachgestellt und der Beobachter konnte vom besagten Küchenfenster aus zwei Polizistinnen unterscheiden, die sich dem Sofa näherten. (whr/sda)