Krankenkasse
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Bei den Krankenkassen hinkt der Vergleich

Gezielter Kundenfang bei den Krankenkassen.
Gezielter Kundenfang bei den Krankenkassen.Bild: KEYSTONE
Vergleichsdienst Comparis

Bei den Krankenkassen hinkt der Vergleich

Die Krankenkassen haben Lieblingskunden. Um gezielter an diese zu gelangen, wenden einige Versicherer beim Online-Vergleichsdienst Comparis einen Trick an. Das stört den Bund.
03.08.2014, 03:3703.08.2014, 08:44
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Die Zeitung «Schweiz am Sonntag» hat die Krankenkassen-Angebote bei Comparis verglichen. Dabei stellte sich heraus, dass bestimmte Kassen wie CSS, Sanitas und Supra keine Offerte für einen Versicherungsabschluss mit der tiefsten Franchise von 300 Franken bieten.

Anders sieht es bei der höchsten Franchise von 2500 Franken aus – plötzlich mehren sich die Offertangebote. Hintergrund: Versicherte mit hohem Selbstbehalt sind im Normalfall gesunde Menschen und als Kunden interessanter. 

Mit ihrem Trick verstiessen die Krankenkassen gegen den Geist des Krankenversicherungsgesetzes, hält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Das Gesetz verpflichtet die Versicherer, jede versicherungspflichtige Person aufzunehmen. Zudem müssen sie allen versicherungspflichtigen Personen alle Franchisen und alle Versicherungsmodelle, die sie anbieten, zur Verfügung stellen. 

«Den Aufnahmeprozess für bestimmte Personengruppen zu erschweren, ist daher nicht statthaft.»
BAG-Sprecherin

«Im Rahmen der sozialen Krankenversicherung sind die Versicherer dafür verantwortlich, dass die Versicherten eine komplette und transparente Information erhalten», sagt Sprecherin Mona Neidhart gegenüber der Zeitung. «Den Aufnahmeprozess mittels kommerzieller Prämienvergleichsdienste oder der eigenen Internetseite für bestimmte Personengruppen zu erschweren, ist daher nicht statthaft.» 

Laut Neidhart hat das Bundesamt im Herbst 2012 und im Herbst 2013 vereinzelte Kassen aufgefordert, ihre Internetseiten anzupassen. Gegenüber Vergleichsdiensten wie Comparis selbst sieht es hingegen keine Handhabe, weil sie nicht seiner Aufsichtspflicht unterstehen. (kad)

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