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Verunglückte AirAsia-Maschine hätte gar nicht fliegen dürfen

Wrackteile auf Meeresgrund gefunden

Verunglückte AirAsia-Maschine hätte gar nicht fliegen dürfen

03.01.2015, 06:1703.01.2015, 10:41
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Das Drama des AirAsia-Flugs QZ8501

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Das Drama des AirAsia-Flugs QZ8501
Die Maschine ist am Sonntag um 05.35 Uhr Ortszeit (23.35 Uhr MEZ) im indonesischen Surabaya gestartet und sollte nach Singapur fliegen.
quelle: epa/epa / wallace woon
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Sechs Tage nach dem Absturz des AirAsia-Flugzeugs haben Einsatzkräfte am Samstag Teile des Wracks entdeckt. Neben einer Ölspur seien im Meer «zwei grosse Teile» der Passagiermaschine gefunden worden, sagte der Chef des indonesischen Rettungsdienstes.

«Ich kann bestätigen, dass dies Teile des AirAsia-Flugzeugs sind, nach dem wir gesucht haben», sagte Bambang Soelistyo. Das grössere der beiden Objekte sei etwa zehn mal fünf Meter gross.

Ein Unterwasserroboter sei im Einsatz, um die Fundstücke zu fotografieren. Diese liegen laut Soelistyo in einer Tiefe von 30 Metern auf dem Meeresgrund. Am Vortag hatte die Besatzung eines indonesischen Marineschiffs nach Angaben des Kapitäns bereits das Heck des Flugzeugs mit Hilfe eines Sonars entdeckt. Der Fund war offiziell nicht bestätigt worden.

AirAsia darf die Unglücksroute nicht mehr fliegen

Derweil ist bekannt geworden, dass die Billigfluglinie AirAsia ihre Unglücksmaschine ohne Genehmigung auf die Reise schickte. Wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, hat die Fluglinie gegen den abgesprochenen Flugplan verstossen, wonach die Airline die Route von Surabaya nach Singapur an Sonntagen gar nicht hätte fliegen dürfen.

Konsequenz: AirAsia darf ab sofort die Unglücksroute vom indonesischen Surabaya nach Singapur nicht mehr bedienen. Wie AirAsia ohne Genehmigung den Flug durchführen konnte, ist unklar.

Der Airbus A320 der Billigfluglinie AirAsia war am Sonntag aus weiterhin ungeklärter Ursache mit 162 Menschen an Bord ins Meer gestürzt. Die Suche nach den Flugschreibern, die Klarheit über die Absturzursache bringen könnten, dauert an.

Bisher ist nur klar, dass der Pilot kurz nach dem Start wegen schlechten Wetters um eine Kursänderung bat. Diese wurde genehmigt, die Flugkontrolle untersagte es dem Piloten wegen dichten Flugverkehrs aber, seine Flughöhe anzupassen. (meg/sda/afp/dpa)

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