Update: Schweizer Online-Medien wie der «Tages-Anzeiger», «Blick» und watson haben eine Meldung der Nachrichtenagentur SDA falsch verstanden. Hier gehts zu unseren Richtigstellung.
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Im aufgegebenen Fluggepäck sind Lithium-Ionen-Akkus ab 1. April verboten, in die Flugzeugkabine dürfen sie aber weiterhin mitgenommen werden, wie die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im kanadischen Montréal beschlossen hat.
Hintergrund der Entscheidung der UNO-Sonderorganisation sind Sorgen um eine Feuergefahr durch die Batterien.
Erst kürzlich hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA gewarnt, dass Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck explodieren könnten.
Tests ergaben demnach, dass die standardmässig vorhandenen Feuerschutzanlagen in Passagierflugzeugen die dadurch ausgelösten Brände nicht löschen konnten.
Der Beschluss der ICAO ist nicht bindend. Die meisten UNO-Mitglieder folgen jedoch den Vorgaben der Behörde. Laut ICAO hatten sich Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen für ein Verbot des Akku-Transports ausgesprochen.
Das Verbot soll vorerst bis 2018 gelten. Dann will die ICAO ein Massnahmenpaket zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beschliessen.
Die Akkus waren vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil sich in Boeing-Maschinen verbaute Exemplare überhitzt hatten. Bei einem am Boden geparkten Flugzeug brach dadurch ein Feuer aus. Im Januar 2013 wurden wegen der Probleme sämtliche Boeing 787 Dreamliner weltweit für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen.
Bei der Fluggesellschaft Swiss gelten bereits seit einiger Zeit entsprechende Bestimmungen zu «Gefährlichen Gegenständen». So heisst es, Unterhaltungselektronik mit Lithium-Ionen-Zellen oder -Akkus (Maximalleistung 100 Wattstunden) sei ausschliesslich im Handgepäck erlaubt. Auch Ersatzbatterien dürften nicht im Koffer im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden.
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters dürfen Lithium-Ionen-Akkus weiterhin mit Transportflugzeugen transportiert werden. Dann wird ein Experte für Gefahrengüter erwähnt, der die Wirkung des Verbots für die Zivilluftfahrt infrage stellt. Dadurch würden Passagiermaschinen nicht wirklich sicherer gemacht.
Seine Skepsis begründet der nicht namentlich genannte Fachmann mit dem schon länger geltenden Verbot von Lithium-Metall-Akkus. Als die Industrie solche Batterien verboten habe, sei die Massnahme unterlaufen worden, indem Produkte falsch deklariert wurden.
Sprich: Die Durchsetzung des Verbots bringt einen gewaltigen Aufwand. Beim Röntgen des registrierten Gepäcks dürften vielmehr «verdächtige» Inhalte auffallen, die nachkontrolliert werden müssen.
watson hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort steht aus.
(sda/afp)