Die Autorisierung des Gesprächs galt demnach nur für die US-Ausgabe des Magazins. Wie es hiess, hätte bewiesen werden müssen, dass Dylan der Veröffentlichung des Interviews in Frankreich zugestimmt hatte. Nur dann hätte er überhaupt belangt werden können.
Der französische «Rolling Stone»-Ableger hatte das Interview im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin hatte Dylan über den Rassismus in den USA gesprochen und die Verfolgung der Juden unter der NS-Herrschaft mit den Auseinandersetzungen zwischen Kroaten und Serben verglichen.
«Wenn du Ku-Klux-Klan-Anhänger als Vorfahren hast, spüren Schwarze das, sogar heute noch. Genauso wie Juden Nazi-Blut und die Serben kroatisches Blut spüren können.» Der Rat der Kroaten in Frankreich warf Dylan vor, Kroaten mit Nazis verglichen zu haben.
Dylans Anwalt Thierry Marembert sagte, das Gericht habe anerkannt, dass Dylan niemanden habe «verletzen oder diffamieren» wollen. Die Richterin ordnete allerdings an, dass der Herausgeber des französischen «Rolling Stone» sich vor einem Strafgericht wegen «Anstachelung zu Hass» und «öffentlicher Verleumdung» verantworten muss. (trs/sda/afp)