Schule - Bildung
Gesellschaft & Politik

«Das Tragen von tief ausgeschnittenen T-Shirts gilt nicht als sexuelle Belästigung»

Gilt nicht als Provokation: T-Shirt mit grosszügigem Ausschnitt.
Gilt nicht als Provokation: T-Shirt mit grosszügigem Ausschnitt.bild: shutterstock
Leitfaden für Lehrer

«Das Tragen von tief ausgeschnittenen
T-Shirts gilt nicht als sexuelle Belästigung»

Sexualthemen fordern die Lehrer: Wie reagieren auf zu knappe Kleidung oder auf pornografisches Material auf einem Handy? Um solche Fragen zu beantworten, hat der Dachverband der Lehrer Schweiz (LCH) einen Leitfaden erstellt.
20.10.2014, 16:0820.10.2014, 16:20
Mehr «Schule - Bildung»

Eltern reagierten zunehmend besorgt, was das Wohl ihrer Kinder angehe, schreibt der LCH im Entwurf des Leitfadens «Integrität respektieren und schützen», welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Die LCH-Geschäftsleitung will das Dokument am Montagabend verabschieden.

So wird den Lehrern etwa abgeraten, im Sportunterricht eine Schülerin nach einem 2'000-Meter-Lauf aus Begeisterung in die Arme zu nehmen. Der Grund: Die Umarmung könnte von der Schülerin missverstanden werden und dem Lehrer den Vorwurf der sexuellen Belästigung einbringen.

«Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Berührung um eine sexuelle Belästigung handelt, ist nicht die Absicht der Lehrperson ausschlaggebend, sondern ob die betroffene Person dieses Verhalten als erwünscht oder unerwünscht empfindet.»
Aus dem Leitfaden

Minirock gilt nicht als sexuelle Belästigung

Auch bei Kleidungsvorschriften ist Zurückhaltung geboten. «Das Tragen von tief ausgeschnittenen T-Shirts und Miniröcken durch Schülerinnen gilt nicht als sexuelle Belästigung», heisst es. Allenfalls könne die Schule zum Schutz aller Beteiligten einen Dresscode entwickeln. Besser geeignet sei hier jedoch das persönliche Gespräch mit den Schülerinnen und in der Klasse. 

Ein weiteres Problem im Schulalltag ist der Umgang mit Smartphones. Wenn ein Schüler etwa den Po einer Lehrerin filmt und das Bildmaterial im Internet veröffentlicht, ist dies strafbar. Die Betroffene könne bei einem begründeten Verdacht auf eine strafbare Handlung das Handy einsammeln und der Schulleitung übergeben.

Mehr zum Thema

Keine Freundschaftsanfragen auf Facebook

Auch wenn ein Lehrer hört, wie ein Schüler damit prahlt, er habe Pornobilder auf dem Handy, die er in der Pause zeigen werde, soll er das Handy konfiszieren. Nicht erlaubt sei es dem Lehrer hingegen, Einblick in die gespeicherten Daten zu nehmen. Dies sei Aufgabe der Polizei.

Lehrer sollen auf Facebook keine Freundschaftsanfragen an Schüler schicken, wie dem Leitfaden weiter zu entnehmen ist. Lehrer seien keine «Freunde» von Schülern, sondern «öffentliche Personen». Wenn Lehrpersonen hingegen Freundschaftsangebote von Schülern auf Facebook annehmen, müsse darauf geachtet werden, dass alle Schüler einer Klasse gleich behandelt werden.

Kein überhastetes Eingreifen

Der Leitfaden gibt den Lehrern auch Ratschläge, wie sie mit Hinweisen auf Übergriffe zu Hause umgehen sollen. Wenn eine Kindergärtnerin etwa bemerke, dass ein Kind sein Verhalten geändert hat, eine auffällig sexuelle Sprache benutzt und sich dabei in eine Fantasiewelt flüchtet, sollten die Beobachtungen vorerst nur schriftlich festgehalten werden.  

Ein überhastetes Eingreifen richte in einer solchen Situation mehr Schaden an, heisst es. So darf die Kindergärtnerin das Kind weder befragen noch persönlich ermitteln. Sie müsse vielmehr die Schulleitung informieren, welche dann die Behörden einschalten könne. (whr/sda) 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!