Zu den gesetzlichen Vorschriften, die Domo dem BAV mittels Bestätigungen garantiert, gehören branchenübliche Löhne und Arbeitsbedingungen. Zudem sind die Bestimmungen von Arbeitszeitgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz einzuhalten. Domo hat des Weiteren bestätigt, dass es über die erforderlichen Rechte für die Benutzung der entsprechenden Haltestellen verfügt.
Das Unternehmen mit Sitz in Glattbrugg ZH erhält je eine Konzession für Linienbusverbindungen auf folgenden Strecken:
Ein- bis zweimal täglich sollen die Busse der Domo AG in beide Richtungen verkehren. Die Konzession hat bis Ende 2020 Gültigkeit und legt die Halteorte sowie die im Rahmen des Fahrplanverfahrens maximal definierbare Anzahl der täglichen Fahrten fest.
Die Angebote von Domo werden in das bestehende Verkehrs- und Tarifsystem des öffentlichen Verkehrs eingebunden, Halbtax und Generalabonnements sind gültig. Weil im Fernbusverkehr Stehplätze nicht zugelassen sind, besteht eine Reservationspflicht.
In der Medienmitteilung schreibt das Bundesamt für Verkehr, dass neue Angebote bestehende, von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht wesentlich konkurrenzieren dürfen. ÖV-Angebote, die nicht vom Staat unterstützt werden, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet sein. Wie es weiter heisst, konnte aus der Anhörung der betroffenen Kantone und Transportunternehmen im Sommer 2017 nicht auf eine rechtlich relevante Konkurrenzierung geschlossen werden.
Im Oktober 2017 hat der Bundesrat in seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr sowie zum nationalen Fernbusverkehr festgehalten, dass nationale Fernbusse eine sinnvolle punktuelle Ergänzung des bestehenden ÖV-Systems darstellten. Die Einbindung in das bestehende ÖV-Tarifsystem mache es möglich, dass neue und benutzerfreundliche Reisemöglichkeiten geschaffen werden. Auf diese Weise könne das erfolgreiche ÖV-System Schweiz weiter gestärkt und als benutzerfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr positioniert werden. (rst/sda)