Schweiz
Aargau

Die Wut des Aargauer «Wildschwein-Killers»: «Einisch isch eifach gnueg»

Die Wut des Aargauer «Wildschwein-Killers»: «Einisch isch eifach gnueg»

Das Bezirksgericht Zurzach hat den geständigen «Wildschwein-Killer» von Böttstein wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Die Strafe fiel höher aus, als von der Staatsanwältin beantragt.
24.03.2016, 08:2224.03.2016, 09:11
Rosmarie Mehlin / Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»

Mit seinem knapp 13-jährigen Neffen auf dem Beifahrersitz hatte der Bauer und Bauarbeiter V.S. am 7. Oktober letzten Jahres gegen 20 Uhr mit seinem Hyundai Tucson auf einem Feld im Gebiet Schlatt bei Böttstein drei Frischlinge totgefahren und eine Bache schwer verletzt.

Wildschweinfrischlinge (im Zoo von Basel).
Wildschweinfrischlinge (im Zoo von Basel).
Bild: Zoo Basel

Wie die Reifenspuren zeigten, hatte er sein Fahrzeug dabei dreimal gewendet. Die Polizei hatte das Auto mit den eindeutigen Spuren rasch ausfindig gemacht. V.S. als dessen Halter aber hatte beteuert, er sei an jenem Abend nicht damit gefahren.

Fast zehn Wochen lang hatte S.V. auf dieser Aussage beharrt. Sein Neffe hatte ihn darin bekräftigt, indem auch er log. Gegen den Buben ist ein Verfahren der Jugendanwaltschaft hängig. Auch der junge Bauer B.H., freundschaftlich und durch ein gemeinsames bäuerliches Bauprojekt mit V.S. verbunden, hatte über Wochen hinweg dessen Unschuld beteuert. Dies, obwohl V.S. ihm nur Stunden nach dem Vorfall seine Tat geschildert hatte.

Korrekt, anständig, liebenswürdig

In der gestrigen Verhandlung wurde B.H. als Zeuge befragt. Er habe gelogen, weil er nicht wollte, dass seinem guten Kollegen V.S. etwas passiert. Er finde dessen Verhalten nicht gut, aber «ich habe Verständnis für seine Wut gegenüber Wildschweinen. Die machen uns Bauern so viel kaputt. Wenn einen eine Mücke sticht, schlägt man schliesslich auch zurück.»

Am 11. Dezember hatte B.H. unter erdrückenden Beweisen aus Telefon-Auswertungen dann doch reinen Tisch gemacht. Daraufhin war auch V.S. nichts übrig geblieben, als ebenfalls zu gestehen. B.H. wurde inzwischen wegen falscher Zeugenaussage und versuchter Begünstigung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe bedingt und 3000 Franken Busse verurteilt.

Der Beschuldigte gab am Ende zu, die Tiere überfahren zu haben (Symbolbild).
Der Beschuldigte gab am Ende zu, die Tiere überfahren zu haben (Symbolbild).
Bild: KEYSTONE

Als weitere Zeugin vor Gericht sagte die langjährige Partnerin des Beschuldigten, dieser habe ihr gegenüber wiederholt betont, «er sei es hundert Prozent nicht gewesen». Wie sie ihn seit 20 Jahren kenne, «passen er und das, was passiert ist, einfach nicht zusammen. V. ist ein korrekter, anständiger und liebenswürdiger Mensch – nicht nur mir, auch seiner Mutter, seinen Freunden und Kollegen gegenüber.»

«Einisch isch eifach gnueg»

Der Angeklagte, ein stattlicher 56-Jähriger, braungebrannt, graumelierter Lockenkopf, schwarze Jeans, schwarzes Hemd, schwarze Fleecejacke und hellbraune Sneakers – drehte während seiner Befragung durch Gerichtspräsident Cyrill Kramer nervös die Lesebrille in einer Hand.

Den Job als Maurer im Geschäft seines Bruders habe er wegen all der negativen Schlagzeilen über ihn verloren. Seine Wut auf Wildschweine ist ihm als Bauer geblieben. «Die machen so viele Schäden, einfach katastrophal, die Entschädigungen decken diese bei weitem nicht und die Behörden unternehmen nichts.»

Als er – der in der Freizeit Muttertiere hält und 40 Hektar Acker- sowie Grasland bewirtschaftet – die Rotte an jenem Oktoberabend erblickte, habe er so eine Wut bekommen: «Einisch isch eifach gnueg.» Er habe die Sauen mit dem Auto von dem Feld vertreiben wollen. «Als dann plötzlich einige nach links und andere nach rechts abbogen, sind mir vier unter die Räder gekommen. Es war ein Unfall.»

Warum er sich immer nur rechtfertige, keine Reue gezeigt und nie ein Wort der Entschuldigung gesagt habe, wollte Richter Cyrill Kramer vom Angeklagten wissen. «Ich hab doch gesagt, dass ich das nie wieder machen werde», so die Antwort von V.S.

Vorsätzlich und verwerflich

Zu spät – die Quittung für sein schändliches Tun bekam der 56-Jährige am Mittwoch: 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf zwei Jahre, 4000 Franken Busse plus Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von über 10'000 Franken.

Die Staatsanwältin hatte V.S. der Tierquälerei, der Vergehen gegen eidgenössische und aargauische Jagdgesetze sowie gegen Verkehrsregeln angeklagt und 15 Monate bedingt gefordert. Der Verteidiger hatte für einen Schuldspruch einzig wegen Tierquälerei, ansonsten auf Freisprüche und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen plädiert.

Justiz
AbonnierenAbonnieren

Das Gericht urteilte schliesslich einstimmig: V.S. ist schuldig in allen Anklagepunkten, und er hat vorsätzlich gehandelt. «Er hat klar aus egoistischen Gründen gehandelt, und eine Einsicht ins Unrecht seiner Tat liegt nicht wirklich vor», so Gerichtspräsident Kramer.

Jetzt auf

Zwar sei V.S. nicht vorbestraft, doch sei sein Nach-Tat-Verhalten sehr bedenklich gewesen. «Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass er gegenüber den Medien die Tat selber einmalabscheulich genannt hatte», schloss der Richter die Kurzbegründung.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
8 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
elivi
24.03.2016 09:10registriert Januar 2014
den 13 jährigen da noch reinziehen, vor gericht zu lügen, wow was hat der für eltern, die das zugelassen haben.
und Unfall? ja es war ein unfall das man 3 mal dafür wenden musste ...
manche würden meinen, so ein verhalten ist ein anzeichen für psychopatische tendenzen ... nächsten mal könnten es menschen sein weil die medien und alle so gemein sind und «Einisch isch eifach gnueg.»
507
Melden
Zum Kommentar
8
Twint integriert Cumulus und Co. ins Bezahlen an der Ladenkasse – so funktioniert es
Twint versucht Kundenkarten wie Migros Cumulus direkt in den Zahlungsvorgang an der Ladenkasse zu integrieren. Davon sollen Konsumenten und Händler profitieren.

2023 wurde an den Schweizer Ladenkassen fast doppelt so häufig mit Twint bezahlt als noch im Vorjahr. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass Nutzerinnen und Nutzer seit einiger Zeit unter anderem die Coop Supercard in der Bezahl-App hinterlegen können und beim Bezahlen mit Twint Treuepunkte sammeln, ohne zusätzlich das Kärtchen zücken zu müssen. Bislang konnten aber nur wenige Kundenkarten in der App hinterlegt werden. Das soll sich nun ändern.

Zur Story