Schweiz
Aargau

Bäuerin wegen schlechter Tierhaltung verurteilt

Ziege
Dieser Ziege scheint es gut zu gehen. Anders als seinen Artgenossen bei der beschuldigten Bäuerin in Rheinfelden. Bild: Pixabay

Tote Ziege, verfilzte Schafe, ausgebüxte Kühe – Gericht verurteilt Bäuerin

Eine Bäuerin soll ihre Tiere schlecht behandelt und Behörden bedroht haben. Das Obergericht spricht sie schuldig – aber nicht in allen Punkten.
03.11.2016, 08:3203.11.2016, 08:38
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«Ich arbeite gerne mit der Natur, mit den Tieren», sagt die diplomierte Bäuerin aus dem Bezirk Rheinfelden. Ihren Hof zu betreiben bereite ihr Freude. Und: «Mir ist es ein Anliegen, biologisch zu wirtschaften.» Diese Aussagen macht sie als Beschuldigte vor dem Aargauer Obergericht, wo sie am Dienstagnachmittag erscheinen muss. Vorgeworfen werden der Frau unter anderem mehrere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz.

Bei einer Kontrolle im Sommer vor vier Jahren stellte der amtliche Tierarzt Mängel fest: Die Wollschweine hatten kein frisches Trinkwasser, die Schafe zu lange und verfilzte Wolle. Ausserdem sollen die Gehege nicht genügend gesichert gewesen sein, weshalb mehrmals Tiere ausreissen konnten. Zu einem weiteren Vorfall kam es, als ihr Hund davon rannte und kurz darauf ein trächtiges Mutterschaf riss. Und weil die Polizei im Stall einen toten Ziegenbock fand, liegt auch ein Verstoss gegen das Tierseuchengesetz vor. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach die Bäuerin vor rund einem Jahr schuldig – worauf diese das Urteil weiterzog.

«Ich habe nichts falsch gemacht.»

Vor dem Obergericht ist sich die Beschuldigte keiner Schuld bewusst. «Ich habe nichts falsch gemacht», sagt die Landwirtin – kurze braune Haare, kräftig, graues T-Shirt – mit energischer Stimme. Punkt für Punkt konfrontiert Oberrichter Viktor Egloff sie mit den einzelnen Anklagepunkten. Die Fehler sieht sie stets bei anderen, beim Tierarzt etwa. Dieser sei inkompetent, er habe unzutreffende Angaben gemacht. Als der Oberrichter nachfragt, warum der Tierarzt dies tun sollte, kann sie allerdings keine Antwort geben.

«Keine Sicherheitsgefängnisse»

Auf den Vorwurf angesprochen, die Wollschweine nicht mit sauberem Trinkwasser versorgt zu haben, entgegnet sie gestikulierend und mit lauter Stimme, die Tiere würden das Wasser mit ihrer Schnauze sofort wieder selber verschmutzen. Leiser fügt sie dann hinzu, sie habe unterdessen für ihre Schweine eine Tränkanlage eingerichtet. Die Schafe habe sie deshalb nicht scheren können, weil sie unter den Folgen einer Operation gelitten habe. Und zum beschädigten Gehege sagt sie: «Der Zaun war nicht kaputt. Er ist immer in Ordnung.» Wortgewaltig erklärt sie, jemand anders müsse das Tor geöffnet, die Kühe rausgelassen und danach die Polizei gerufen haben. Zwischendurch wird ihre Stimme laut, ist ihr Redeschwall kaum zu stoppen.

Der Verteidiger der Frau sagt später: «Den Tieren ging es damals gut und es geht ihnen heute gut.» Und: «Tierzäune sind keine Sicherheitsgefängnisse.» Er fordert für seine Mandantin in sämtlichen Punkten einen Freispruch – und somit eine Korrektur des bezirksgerichtlichen Entscheids.

Jetzt auf

Unzufrieden mit dem Urteil ist auch die Staatsanwaltschaft; sie beantragt zusätzlich eine Verurteilung wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Beschuldigte hat E-Mails an das deutsche Bundeskriminalamt geschrieben. Darin ist die Rede von «Polizisten, die erschossen gehören», von Häusern, die sie anzünden werde oder davon, dass es ihr bald genug schlecht gehe, «um die Welt in die Luft zu sprengen». Das sei doch keine Drohung, dabei handle es sich um «eine Lebenssituationsbeschreibung» – wie ein Tagebuch, erklärt die Bäuerin dazu. Als ihr der Oberrichter das Recht auf das letzte Wort erklärt, überlegt sie kurz, sagt dann den Satz, den sie in der Folge noch mehrmals wiederholt: «Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie jemanden bedroht.»

Der Wunsch des Richters

Das Obergericht spricht die Beschuldigte in diesem Punkt frei – und bestätigt damit das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden. Aus den «eher wirren Aussagen» gehe keine unmittelbare Tötungsabsicht hervor, weshalb diese nicht geeignet seien, um jemanden in Angst und Schrecken zu versetzen, begründet Egloff. «Trotzdem: Was Sie machen, ist extrem grenzgängig. Sie tun sich mit diesen Mails keinen Gefallen.» Zu den bestätigten Schuldsprüchen in Bezug auf die Haltung der Tiere fügt das Obergericht einen weiteren hinzu, weil zwei Kühe aus dem Gehege ausbrechen konnten. Die Bäuerin wird zu einer Busse von 1700 Franken, aber nicht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil es sich dabei um Übertretungen und nicht um Vergehen handelt.

Zum Schluss wünscht der Oberrichter der Frau, die Angelegenheit möge damit zu einem Ende kommen. Danach sieht es jedoch nicht aus. Diese Woche sei die Polizei bereits wieder auf ihrem Hof gewesen, erzählt die Beschuldigte. Der Nachbar habe erneut Anzeige erstattet. (aargauerzeitung.ch)

Diese Fotos zeigen, dass die Schweizer Landwirtschaft ziemlich spektakulär ist:

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Diese Fotos zeigen, dass das Leben auf dem Land fantastisch ist
Fotograf Gody Suter / www.agrimage.ch
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