Seit der Einführung der neuen Strafprozessordnung hat jeder Beschuldigte das Recht, bereits bei der ersten Einvernahme einen Verteidiger beizuziehen. Dies gilt auch für den Mörder von Rupperswil – bei Delikten, in welchen dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, liegt ein Fall von notwendiger Verteidigung vor.
Er kann selber einen Anwalt bestimmen – tut er dies nicht, wird ihm von der Staatsanwaltschaft ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Thomas N., der Mörder von Rupperswil, wurde am Donnerstag verhaftet, am Samstag hat das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft gegen ihn bewilligt. Doch wer verteidigt den 33-jährigen Mann, der am 21. Dezember vier Menschen brutal umgebracht hat?
«Der Beschuldigte hat keine Verteidigung genannt, von dem oder der er vertreten werden möchte», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. «Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat deshalb Rechtsanwältin Renate Senn mit der Verteidigung beauftragt.» Senn sei eine der wenigen Anwältinnen im Kanton Aargau, die auch Fachanwältin Strafrecht ist.
Renate Senn ist Partnerin bei der Kanzlei Küng Metzler Senn Rechtsanwältinnen in Baden. Sie machte ihren Abschluss 1995 an der Universität Zürich und ist seit 1999 Inhaberin des Aargauischen Anwaltspatents. (aargauerzeitung.ch)
Ich bin eher froh, wenn das ganze vorbei ist. Auch für die Angehörigen und Nachbarn.
ups, stehen ja schon da.