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Aargauerin erfand Bombendrohung, um Diebstahl zu vertuschen

Beim Möbel Pfister ging vor zwei Jahren eine anonyme Bombendrohung ein.
Beim Möbel Pfister ging vor zwei Jahren eine anonyme Bombendrohung ein.bild: tele m1

Aargauerin erfand Bombendrohung, um Diebstahl zu vertuschen – nun wurde sie verurteilt

19.12.2017, 19:56
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Um ihren Gelddiebstahl aus dem Firmentresor zu vertuschen, hatte eine Möbel-Pfister-Angestellte 2015 eine Bombendrohung in Pratteln BL erfunden. Das Baselbieter Strafgericht hat die 37-Jährige am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht verurteilte das frühere Kadermitglied des Möbelgeschäftes wegen Diebstahls, falschen Alarms, Schreckung der Bevölkerung, mehrfacher Urkundenfälschung sowie Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren. Den Rest des gestohlenen Betrags muss die Aargauerin an Möbel Pfister zurückzahlen.

Im Weiteren hat das Dreiergericht die Frau zu einer bedingten Geldstrafe à 90 Tagessätze mit einer Probezeit von drei Jahren sowie einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Sie muss auch die Verfahrens- und Gerichtskosten sowie Kosten für die amtliche Verteidigung tragen. Zudem muss sich die Frau in eine Behandlung gegen Spielsucht begeben.

Vom Vorwurf der arglistigen Vermögensschädigung wurde die Frau freigesprochen. Die Schadenersatzforderungen von Möbel Pfister, Media Markt und Ikea verwies Gericht auf den Zivilweg. Aufgrund des Aufwands mit dem Verfahren wurde der Ikea vom Gericht indes eine Parteientschädigung zugesprochen, die ebenfalls von der Verurteilten getragen werden muss. Die Frau muss so unter dem Strich Kosten von rund 90'000 Franken berappen.

«Keine Bagatelle»

Eine Bombendrohung zu behaupten sei - gerade in der heutigen Zeit - keine Bagatelle, sagte Gerichtspräsident Adrian Jent bei der Urteilsbegründung. Aufgrund der Durchsagen in den Ladengeschäften seien viele Kunden und Mitarbeitende in Schrecken versetzt worden. Zudem habe die Behauptung einen grossen Verschleiss von Rettungs- und Sicherheitsorgane bewirkt. Damit habe die Frau rechnen müssen.

Durchdacht sei die Tat indes nicht gewesen, hielt Jent weiter fest. Die Frau habe eher spontan gehandelt, wobei sie jedoch sehr erfinderisch gewesen sei. Gegenüber ihrem Arbeitgeber sei sie zudem illoyal gewesen. Sie habe egoistisch und kaltblütig gehandelt.

Zwischen Tat und Entdeckung des Diebstahls hätte es gemäss Gericht genügend Gelegenheiten gegeben, das viele Geld zurückzugeben. Die Täterin habe offenbar keine grossen Gewissensbisse gehabt.

Strafmildernd ausgewirkt haben sich gemäss Jent das am Zwangsmassnahmengericht erfolgte Geständnis, die vor Gericht geäusserte Reue und, dass die Frau nicht vorbestraft war. Zudem anerkannte das Gericht die geltend gemachte Spielsucht.

Der Diebstahl sei schon fast in Richtung «Beschaffungskriminalität» gegangen - ähnlich wie bei Drogenabhängigen. Die Prognose erachtet das Gericht indes als «nicht schlecht». Seit der Tat hatte die Angeklagte mehrfach eine Gruppentherapie besucht.

Vorgesetzte und Polizei belogen

Die Frau hatte am 28. Dezember 2015 101'500 Franken sowie 515 Euro aus dem Firmentresor geholt und in einem von ihr gemieteten Keller versteckt. Im Tresor lagen auch die Einnahmen der vergangenen Woche, weil die Frau den Geldtransport um eine Woche verschoben hatte. Das die Terminverschiebung bereits im Hinblick auf den Diebstahl geschah, erachtete das Gericht aber nicht als bewiesen.

Am Mittag des nächsten Tages - vor dem geplanten Abholtermin durch einen Geldtransporter - informierte die Frau ihren Vorgesetzten, dass per Telefon ein Bombenalarm eingegangen sei. In der Folge wurde das Gebäude evakuiert und von der Polizei mit Spürhunden durchsucht. Während mehreren Stunden sperrten die Behörden Zufahrten zum Grüssen-Areal, wo sich zahlreiche Einkaufsläden befinden.

Als am Tag darauf der Gelddiebstahl entdeckt wurde, sagte die Frau ihrem Vorgesetzten und später auch der Polizei, dass sie bereits am Morgen des Vortags einen leeren und offenen Tresor vorgefunden habe.

Mitte Januar gab die Frau ihre Tat zu. Inzwischen hatten Ermittlungen ergeben, das kein anonymer Anruf bei Möbel Pfister eingegangen war. Vom gestohlenen Geld wurden bei Hausdurchsuchungen rund 60'000 Franken sichergestellt.

Über 250 Casino-Besuche

Als Motiv für die Tat machte die Frau, die im April 2015 in einem Schweizer Casino über 114'000 Franken gewonnen hatte, Spielsucht geltend. Einen grossen Teil ihres Gewinns hatte sie in den folgenden Monaten gleich wieder verspielt. Belegt sind gemäss Anklageschrift über 250 Casinobesuche im Jahr 2015.

Wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde die Frau, weil sie im Spätsommer 2015 einen Kontoauszug ihrer Bank manipuliert hatte. Ein Casino hatte verlangt, dass die häufige Besucherin ihr Vermögen offenlegt. Weil sie eine Casinosperre habe verhindern wollen, beschönigte sie ihre finanzielle Situation. (sda)

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