Thomas N., der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil, wartet im Zentralgefängnis Lenzburg auf seinen Prozess. Recherchen der «AZ» deckten auf: Weil befürchtet wurde, dass Thomas N. sich im Gefängnis das Leben nehmen könnte, trafen die Verantwortlichen von Beginn weg aufwändige Überwachungs- und Präventionsmassnahmen.
Diese wurden Ende September nach fünf Monaten eingestellt. Die Massnahmen kosteten die Steuerzahler rund 50'000 Franken im Monat – macht bisher gesamthaft 250'000 Franken für den Vierfachmörder von Rupperswil.
Aus rechtlicher Sicht sei dies gerechtfertigt, sagt Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch: «Der Staat ist dafür verantwortlich, dass Personen in seiner Obhut geschützt werden. Ein intensiver Schutz ist allerdings nicht für mehrere Jahre möglich – es gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.»
Rechtsanwalt Valentin Landmann sieht die Überwachung von Thomas N. etwas anders. Er glaubt, dass der Vierfachmörder aufgrund des öffentlichen Interesses eine Sonderbehandlung geniesst. «Ich habe diverse Klienten, die suizidal sind. Eine solche Betreuung würde es für sie niemals geben.»
Gefängnis-Seelsorger Fred Grob hält die Massnahmen für richtig. Alles andere wäre «nicht mehr human und sehr nahe an der Todesstrafe.»
Grob hat in seiner 30-jährigen Laufbahn vier Selbstmorde von Häftlingen erlebt, die er betreut hat. Dies sei sehr schwierig zu verdauen gewesen. «Man fühlt sich dann immer etwas mitschuldig.»