«Er vertritt nicht das Idealbild eines verantwortungsvollen Garagisten», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer über den Beschuldigten. Gleichermassen könnte man Al Capone vorwerfen, nicht dem Idealbild eines vorbildlichen Bürgers zu entsprechen. Was Garagist Afrim (alle Namen geändert) in die Hände nimmt, endet für gewöhnlich in einer Anzeige. Dementsprechend lang war auch die Anklageschrift.
Afrim, der in einer Gemeinde in der Nähe von Lenzburg eine kleine Garage betreibt, wurde in neun verschiedenen Punkten straf- und zivilrechtlich angeklagt. Die Liste der Delikte und Vergehen reichte von versuchter Erpressung über Veruntreuung und Betrug bis zu Hehlerei und einfacher Körperverletzung. Vor der Verhandlung füllte sich das Wartezimmer des Bezirksgerichts Lenzburg mit Anwälten und ihren Mandanten. Und nicht nur der Wartesaal war gut besucht: Eva Lüscher präsidierte das Gesamtgericht mit vier Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern.
Nur eine wollte sich nicht unter die Anwesenden mischen. Klägerin Selvete setzte sich zur Befragung im Gang auf einen Stuhl, vor Blicken versteckt hinter einer Tür. Obwohl sie von allen Klägern am besten Deutsch sprach, verstand man sie kaum. Selvete hatte Afrim 15 000 Franken als Anzahlung für ein Auto überlassen. Zum Autokauf kam es nie, es wurde vereinbart, dass Selvete das Geld zurückerhalten sollte. 5000 Franken gab Afrim ihr. Für die restlichen 10 000 Franken kam Selvete mehrmals in der Garage vorbei.
Bei verschiedenen Treffen überredete der Beschuldigte Selvete, ihn oral zu befriedigen. «Er versprach, er würde danach bezahlen», sagte sie hinter der Tür. Auf der Toilette einer Autobahnraststätte filmte Afrim den Oralverkehr. Gemäss der Anklageschrift habe Afrim das Video Selvete auf ihr Handy geschickt, damit sie aufhöre, ihn nach dem Geld zu fragen.
«Ich habe nicht gewusst, dass er gefilmt hat», sagte Selvete vor Gericht. «Er hat mich erpresst, hat gesagt, dass er das Video schon zwei Männern gezeigt hat.» Ihr Stolz sei verletzt, sie habe Angst um ihre Familie. Es klingt, als ob sie weinen würde. Und doch hat sie sich nach Afrims Erpressungsversuch an die Polizei gewandt.
Afrim – schwarze Lederjacke, grosser Bauch, kurz geschorene Haare – hat die Hände auf der Tischplatte verschränkt. Er spricht gebrochen Deutsch, wenn er mit dem Übersetzer in seiner Landessprache spricht, redet er sich in Rage. Momentan wird er nach eigener Aussage für 65 000 Franken betrieben, privat würden sich noch 10 000 bis 20 000 Franken Schulden anhäufen. Gleich mehrmals nahm er von Kunden Geld als Anzahlung für Autos entgegen. Das Geld verwendete er, um Schulden zu begleichen, Autos lieferte er keine.
Vor Gericht stritt der Garagist mit Ehefrau, zwei Kindern und vielen Vorstrafen alles ab. «Ich hätte das Geld schon zurückgezahlt, aber habe es anderweitig gebraucht», sagt er. Mehrmals ist er gegenüber seinen Gläubigern handgreiflich geworden. Dass bei Afrim viel kriminelle Energie vorhanden ist, glaubte auch das Gericht. Wenn Aussage gegen Aussage stand, wurde den Opfern Glaube geschenkt.
Die meisten Anträge der Staatsanwaltschaft wurden angenommen und Afrim zu 30 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Dazu kommen 10 Tagessätze à 70 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Auch die Verfahrenskosten von knapp 7000 Franken muss er übernehmen, zusätzlich zu den 17 000 Franken Honorar für die amtliche Verteidigung.
Zu seinen Zukunftsplänen gefragt, antwortet er: «Schulden bezahlen.» Einzig um eine mögliche Ausschaffung muss sich der mazedonische Staatsbürger keine Sorgen machen, da er die Straftaten vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen hat.