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22-Jähriger erpresste eine junge Frau mit Nacktbildern auf WhatsApp

epa05287194 (FILE) A file picture dated 07 April 2016 shows the logo of the messaging application WhatsApp on a smartphone in Taipei, Taiwan. For the second time in six months, a Brazilian judge on 02 ...
Per WhatsApp versuchte der Mann, die Albanerin zu erpessen. Bild: EPA/EPA FILE

22-Jähriger erpresste eine junge Frau mit Nacktbildern auf WhatsApp – damit nicht genug

Ein 22-Jähriger stand wegen fortgesetzter Erpressung, gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung, geringfügiger Diebstahl und fünf weiteren Anklagepunkten vor dem Bezirksgericht Baden. Über 40'000 Franken ergaunerte er sich in knapp zwei Jahren.
31.12.2017, 05:53
Rosmarie Mehlin / Schweiz am Wochenende
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Aus seiner Heimat fernab im Osten war der Vater vor 40 Jahren aus beruflichen Gründen in die Schweiz gekommen, ist hier längst etabliert und eingebürgert. Vor zehn Jahren hatte er seinen 12-jährigen Sohn Imran (Namen geändert) und dessen Geschwister hierhergeholt.

«Sie sind 22-jährig und die Anklageschrift gegen sie umfasst 17 Seiten», sagte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr zuhanden von Imran. «Ich habe viele Fehler gemacht und bereue es sehr», wiederholte dieser gebetsmühlenartig. Er entschuldige sich bei allen, die er geschädigt habe, wolle alles zurückzahlen.

Nett gemeint, aber kein leichtes Unterfangen. Zumindest erfordert es seitens der Geschädigten sehr viel Geduld, es sei denn, der gelernte Detailhandelskaufmann Imran mache rasch eine steile Karriere. Denn die Deliktsumme beläuft sich auf über 40 000 Franken. Fortgesetzte Erpressung, gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, geringfügiger Diebstahl sind vier von insgesamt neun Anklagepunkten.

21 Überweisungen an Erpresser

Der Gewichtigste ist die Erpressung; das Opfer war eine junge Albanerin namens Hedije. Imran – mit seinem dunkleren Teint, den dunkeln Augen und den schwarzen Locken ein hübscher Bursche – hatte Hedije Mitte Januar dieses Jahres am Hauptbahnhof in Zürich kennen gelernt. Via Whatsapp waren die beiden in Kontakt geblieben, Hedije hatte ihm Nacktfotos von sich geschickt – eine Steilvorlage für Imran.

Der 22-Jährige wurde im Mai dieses Jahres festgenommen und nicht mehr aus der U-Haft entlassen. 
Der 22-Jährige wurde im Mai dieses Jahres festgenommen und nicht mehr aus der U-Haft entlassen. walter schwager

Der war seit August 2016 arbeitslos: Sein Lehrmeister, der ihn nach dem Abschluss weiterbeschäftigte, hatte ihn rausgeworfen, «weil ich Scheiss gebaut habe». Im September war er nach Italien gefahren, um dort einem kranken Cousin beizustehen. Als er im Januar hier zu Besuch weilte, hatte er Hedije kennen gelernt; zurück in Italien hatte er sie mit der Drohung, die Nacktfotos ihren Eltern zu zeigen, zu erpressen begonnen. Zwischen Ende Januar und Ende April hatte sie ihm 21 Mal Geld überwiesen – insgesamt 11 278.30 Franken. Im Gerichtssaal wandte Imran sich direkt an Hedije, die als Zuschauerin anwesend war: «Ich werde dir alles zurückzahlen. Es tut mir so leid.» Hedije, sehr gefasst, murmelte «isch scho rächt.»

Die Anfänge des gewerbsmässigen Betrugs datieren von Juni 2015. Damals begann Imran bei Online-Händlern, Waren auf Namen von Bekannten, Nachbarn, seines Bruders oder seines Arbeitgebers zu bestellen. Danach passte er entweder dem Paketpöstler ab, um die Lieferung entgegenzunehmen, oder er entnahm die Pakete dem entsprechenden Milchkasten. Oder er fischte den Abholschein aus dem Briefkasten.

Bei Zalando ergaunerte er innert dreier Monate Waren im Wert von mindestens 5400 Franken. Bei Hugo Boss, PKZ und einem Dutzend weiteren Anbietern bestellte er Kleider, Schuhe, Sonnenbrillen, Uhren, ohne auch nur im Traum daran zu denken, irgendetwas der Waren je zu bezahlen. Laut Anklage dauerte Imrans Online-«Shopping» bis Ende 2016 und brachte ihm Waren im Wert von mindestens 15 400 Franken ein.

Ab September 2016 hatte er seine Tätigkeit um den «Handel» mit Mobiltelefonen erweitert: Mittels gefälschter Vollmachten – was ihm auch eine Anklage wegen Urkundenfälschung einbrachte – schloss Imran mit der Swisscom Mobiltelefonverträge ab und erlangte so Handys im Wert von mindestens 11 000 Franken, die er – wie auch die rund 5700 Franken für Dienstleistung – der Swisscom schuldig blieb. Die Mobiltelefone verkaufte er unter Preis an einen Occasionshändler. Angesichts dieser Auflistungen nehmen sich auf Seite 13 der Anklageschrift Imrans Diebstähle geradezu grotesk aus: Unter anderem ist da ein Paket mit einem Küchengerät für Fr. 30.40, das er aus einem Milchkasten entwendete, aufgeführt sowie eine «Börekschnecke im Wert von Fr. 3.95», die er in einem Coop klaute.

Hinter Gittern geläutert

Nachdem Hedije wegen der Erpressungen Anzeige erstattet hatte, war der 22-Jährige im Mai dieses Jahres festgenommen und nicht mehr aus der U-Haft entlassen worden. Gemeinsam mit seiner Verteidigerin und der Staatsanwältin hatte sich der geständige Imran über die Sanktionen geeinigt. So musste das Bezirksgericht unter Gabriella Fehr im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens nur mehr den Entscheid prüfen. Es bestätigte das Urteil von 30 Monaten Freiheitsstrafe, 6 Monate davon unbedingt und 1000 Franken Busse. Da Imran bereits sieben Monate hinter Gittern verbracht hat, wurde er unverzüglich aus der Haft entlassen. «Ich hatte genügend Zeit zum Nachdenken und schliesse mit allem endgültig ab. Ich kann bei meinen Eltern wohnen, suche einen Job und zahle die von mir angerichteten Schäden zurück.» 

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22 Kommentare
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derEchteElch
31.12.2017 10:00registriert Juni 2017
„Urteil von 30 Monaten Freiheitsstrafe, 6 Monate davon unbedingt und 1000 Franken Busse.“

Unverständlich, dass bei dieser Summe und Umfang der kriminellen Absichten nur für so kurze Zeit hinter Gitter muss. Dazu fällt mir nur Kuscheljustiz ein.

„Da Imran bereits 7 Monate hinter Gittern verbracht hat, wurde er unverzüglich aus der Haft entlassen.“

Ergo erhält er abgesehen von 1000 CHF und den restl. 24 Monate Bedingt keine Strafe. Er sagt zwar, er wird alles zurück zahlen, aber tut er das auch? Muss er das auch? Steht davon nichts im Urteil..
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