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Ungetreue Geschäftsführung: Aargauer SVP-Hardliner veröffentlicht ein altes Urteil gegen sich selbst

SVP-Nationalratskandidat Andreas Glarner.
SVP-Nationalratskandidat Andreas Glarner.Bild: SVP KANTON ARGAU

Ungetreue Geschäftsführung: Aargauer SVP-Hardliner veröffentlicht ein altes Urteil gegen sich selbst

SVP-Nationalratskandidat Andreas Glarner hat sich vor 20 Jahren der ungetreuen Geschäftsführung schuldig gemacht – und legt dies auf seiner Homepage offen. «Einer meiner politischen Gegner versucht, den Fall auszuschlachten», begründet er.
30.07.2015, 11:3830.07.2015, 12:35
Fabian Hägler / Aargauer Zeitung
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Aargauer Zeitung

Auf der Website von Andreas Glarner finden sich markige Aussagen – unter dem Menüpunkt «Sicherheit» unter anderem folgende Forderungen: «Die Verhätschelung Krimineller muss aufhören – Nulltoleranz für Triebtäter, Dealer, Schlepper und Kriminaltouristen! Im Aargau müssen Schnellrichter eingeführt werden, damit jede Tat sofort geahndet werden kann.» Das passt zum SVP-Hardliner, der im Herbst für den Nationalrat kandidiert und regelmässig für Law and Order plädiert.

«Unschön – aber Tatsache»

Doch auf Glarners Website ist auch nachzulesen, dass der SVP-Fraktionschef einst selber mit dem Gesetz in Konflikt kam. Etwas versteckt, unter dem Menüpunkt «Mehr», findet sich die Rubrik «was Sie auch noch wissen dürfen.» Wer dort klickt, gelangt auf eine Seite mit dem Titel «Unschön – aber Tatsache.» Darunter ein Urteil des Aargauer Obergerichts aus dem Jahr 1996 – damals wurde Glarner wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.

«Die Verhätschelung Krimineller muss aufhören – Nulltoleranz für Triebtäter, Dealer, Schlepper und Kriminaltouristen! Im Aargau müssen Schnellrichter eingeführt werden, damit jede Tat sofort geahndet werden kann.»
SVP-Nationalratskandidat Andreas Glarner 

Der SVP-Mann erklärt den Fall so: «Als ich mich 1991 selbstständig machte, nahm ich im Einverständnis mit meinem Nachfolger einen Auftrag meiner ehemaligen Firma zur Fertigstellung mit. Im Gegenzug verrechnete ich meine Stunden für die weitere Einarbeitung des branchenfremden Nachfolgers nicht. Da es keine schriftliche Vereinbarung gab, wurde mir dies als ungetreue Geschäftsführung ausgelegt.»

Das kantonale Obergericht befand, Glarner habe «ein gewinnbringendes Geschäft nicht für seinen Geschäftsherrn, sondern für sich selber zu Ende geführt». Damit habe er seine Pflichten als Geschäftsführer bei der Firma verletzt, wo er angestellt war. Diese habe durch den entgangenen Gewinn aus dem Auftrag einen finanziellen Schaden erlitten.

Schlammschlacht

Doch weshalb macht Glarner dieses Urteil selber öffentlich? «Einer meiner politischen Gegner versucht, den Fall auszuschlachten», schreibt der Nationalratskandidat auf seiner Website. Deshalb habe er sich in Absprache mit Parteikollege und Rechtsanwalt Jean-Pierre Gallati entschieden, das Urteil offenzulegen, sagt Glarner auf Nachfrage der AZ. Und er lässt durchblicken, dass er Lieni Füglistaller im Verdacht hat – mit dem ehemaligen SVP-Nationalrat lieferte sich Glarner vor vier Jahren eine Schlammschlacht.

Auf das Urteil gegen Andreas Glarner angesprochen, sagt Lieni Füglistaller: «Ich habe gerüchteweise von diesem Fall gehört, muss aber offen sagen, dass er mich nicht interessiert.» Jeder müsse im Leben mit dem zurechtkommen, was er getan habe. Lieni Füglistaller betont ausdrücklich: «Ganz sicher verbreite ich keine Anschuldigungen gegen Andreas Glarner. Ich weise den Vorwurf entschieden zurück, ich würde negative Informationen oder Dokumente über ihn streuen.»

Für ihn sei die Auseinandersetzung mit Glarner längst abgeschlossen. «Ich habe sie nicht vergessen, aber ich bin nicht nachtragend», sagt Füglistaller. Ob Glarner trotz der damaligen Verurteilung als Nationalrat kandidieren wolle, müsse dieser selbst entscheiden. Grundsätzlich hält der frühere Nationalrat «eine gewisse Grosszügigkeit für angezeigt, der Fall ist immerhin 20 Jahre her und heute nicht mehr relevant».

Partei steht hinter Glarner

SVP-Aargau-Präsident Thomas Burgherr sagt, Glarner habe ihn und den Wahlkampfleiter der Partei vor ungefähr einem Monat über das Urteil aus dem Jahr 1996 informiert. «Ich habe daraufhin die Unterlagen gründlich studiert und bin zum Schluss gekommen, dass die ganze Sache juristisch abgeschlossen ist.»

Burgherr beurteilt den Fall als Fehltritt von Glarner, «aber die damals verhängte Strafe ist verjährt und er hat sich innerhalb der Bewährungsfrist nichts zuschulden kommen lassen». Heute erscheine davon nichts mehr in einem Strafregisterauszug, und wenn Glarner erneut straffällig werden sollte, hätte das alte Urteil keinen Einfluss mehr.

Jetzt auf

Thomas Burgherr betont: «Für mich und die Parteileitung ist klar: wir stehen zu 100 Prozent hinter Andreas Glarner und seiner Kandidatur für den Nationalrat.» Es sei nie ein Thema gewesen, ihn wegen dieses Falls, der 20 Jahre zurückliegt, von der Liste zu streichen. «Auch wenn wir vor der Nomination davon gewusst hätten, wäre die damalige Verurteilung absolut kein Hinderungsgrund gewesen, Andreas Glarner auf die Liste zu setzen», führt Burgherr aus.

Im Übrigen seien sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten auf Betreibungen und hängige Strafverfahren überprüft worden. Burgherr: «Ich kann sagen: unsere Liste ist sauber.» (aargauerzeitung.ch)

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3 Kommentare
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Die Super-Schweizer
30.07.2015 12:26registriert Dezember 2014
Erstaunt? Wir nicht. Auf unserer Facebook-Seite "Die Super-Schweizer" dokumentieren wir Verurteilungen, rassistische Äusserungen und Ungereimtheiten aus dem Leben von SVP-Exponenten. Niemand soll später mal sagen, die Wahrheit über die SVP sei ihm/ihr nicht bekannt gewesen.
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