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Aargau: Kanton spart 25 Millionen mit Reform der Prämienverbilligung

«Wer nicht darauf angewiesen ist, soll auch keine Prämienverbilligung bekommen», sagt Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli.
«Wer nicht darauf angewiesen ist, soll auch keine Prämienverbilligung bekommen», sagt Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli.
Bild: KEYSTONE

Aargau: Kanton spart 25 Millionen mit Reform der Prämienverbilligung

Mit der Reform der Krankenkassen-Prämienverbilligung will der Kanton rund 25 Millionen Franken sparen. Die wichtigsten sieben Fragen und Antworten zum Thema.
16.12.2015, 06:27
Mathias Küng / Aargauer Zeitung
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Die Prämienverbilligungsbeiträge werden im Aargau künftig gezielter verteilt. Und das Verfahren für die Prämienverbilligung wird effizienter. Dies hat der Grosse Rat beschlossen. Wie viel die «schwarze Liste» säumiger Prämienzahler nützt, muss sich weisen, da der Grosse Rat die Gemeinden nicht verpflichten will, säumige Prämienzahler für ein Gespräch aufzubieten.

1. Wieso bekommen bisher auch Leute Prämienverbilligung, die sie gar nicht brauchen?

Wenn jemand in die dritte Säule einzahlt oder grosse Liegenschaftsunterhaltskosten geltend macht, kann er diese vom Einkommen abziehen. Da kann es vorkommen, dass man plötzlich Anspruch auf Prämienverbilligung hat. Damit ist Schluss. Steuerabzüge wie die genannten Beispiele, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht tangieren, müssen künftig zum massgebenden Einkommen dazugerechnet werden.

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2. Und wie werden künftig andere Haushalte entlastet?

Um bestimmte, schlechter gestellte Haushalttypen zu entlasten, werden Einkommensabzüge eingeführt. In speziellen Fällen kann der Prämienverbilligungsanspruch neu sofort angepasst werden. Das Verfahren wird stark vereinfacht und papierlos. Damit sinkt auch der Aufwand für die Gemeinden.

3. Warum leitet der Kanton all diese Massnahmen ein?

Die Kantone sind verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen auszuzahlen (dieses Geld geht aber künftig nicht mehr an sie, sondern an die Versicherung). Finanziert werden die Verbilligungen durch einen höheren Bundes- und einen kleineren Kantonsbeitrag. Die Ausgaben des Kantons steigen stetig. Er gibt jetzt Gegensteuer, etwa durch eine seit 1. Januar geltende, höhere finanzielle Hürde für den Anspruch auf Prämienverbilligung. Allein damit will er 13 Millionen Franken jährlich sparen.

4. Wann habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Wer Anspruch darauf hat, wird von der Sozialversicherung Aargau (SVA) darüber informiert. Im Rat entspann sich dazu gestern eine intensive Diskussion. Maya Meier (SVP) beantragte, auf diese aktive Information zu verzichten, die SVA könne ja auf ihrer Homepage informieren. Sonst bringe man auch Leute dazu, diese Verbilligung abzuholen, die es sonst aus Selbstverantwortung vielleicht nicht machen würden. Ihr hielt der Arzt Jürg Knuchel (SP) entgegen, es wäre falsch, darauf zu spekulieren. Aus seiner Erfahrung seien es oft nicht die Bedürftigsten, die ihre Rechte am aggressivsten einfordern: «Es sind wahrscheinlich jene, die es nicht so nötig hätten und wissen, wo man noch etwas herausholen kann.» Der Antrag Meier wurde abgelehnt.

5. Warum hat der Aargau eine «schwarze Liste» säumiger Zahler?

Die Kantone müssen 85 Prozent der Verlustscheine aus von Versicherten nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen: Das kostet den Aargau 2015 voraussichtlich 15 Millionen Franken. Um den Druck auf Versicherte zu erhöhen, die zahlen könnten, aber nicht wollen, führt der Aargau seit 2014 eine schwarze Liste. Wer da drauf ist, erhält mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine medizinischen Behandlungen von der Krankenversicherung bezahlt (Ausnahme unter 18-Jährige, Sozialhilfeempfänger, Bezüger von Ergänzungsleistungen).

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6. Und was nützt die Liste?

Der Kanton wollte ein Case Management einführen, damit man Leute beraten kann, die sonst nicht mehr von der Liste kämen. Die Gemeinden sollten sie zu einem obligatorischen Gespräch aufbieten müssen. Der Grosse Rat entschied anders. Die Gemeinden können aber Leute zu so einem Gespräch aufbieten oder sie brieflich auf ihr Problem hinweisen.

7. Was spart der Kanton damit?

Das ab 1. Juli geltende neue Prämienverbilligungsverfahren soll netto 12 Millionen Franken sparen helfen. Die schwarze Liste soll den Kanton um 0.5 Millionen Franken entlasten. Zusammen mit der seit 1. Januar geltenden höheren finanziellen Hürde für Prämienverbilligungen spart der Kanton rund 25 Millionen Franken jährlich. 

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