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Funda Yilmaz hats geschafft: Buchser Einwohnerrat sagt Ja zu ihrer Einbürgerung

Funda Yilmaz hats geschafft: Buchser Einwohnerrat sagt Ja zu ihrer Einbürgerung

Im zweiten Anlauf ist eine 25-jährige Türkin in der Gemeinde Buchs bei Aarau eingebürgert worden. Das Parlament hiess das Gesuch klar gut. Zuvor hatte auch der Gemeinderat eine Kehrtwende gemacht. Der Fall erregte viel Aufsehen.
18.10.2017, 20:2318.10.2017, 22:20
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Der Einwohnerrat beschloss am Mittwochabend mit 27 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der in der Schweiz geborenen Türkin das Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Das Parlament diskutierte zuvor nicht.

Nach dem positiven Entscheid sagte die Frau, sie sei erleichtert und froh, dass es endlich geklappt habe: «Ich hatte ein wenig Zweifel.» Dank des roten Passes könne sie nun mitentscheiden. Auch der Gemeindeammann Urs Affolter (FDP) gab sich erleichtert. Er sei erfreut, dass der Einwohnerrat dem Antrag des Gemeinderats gefolgt sei.

Im zweiten Anlauf hat's für Funda Yilmaz geklappt.
Im zweiten Anlauf hat's für Funda Yilmaz geklappt.

Im Juni hatte das gleiche Parlament das Gesuch nämlich mit 20 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Es war wie der Gemeinderat dem negativen Antrag der rein bürgerlich zusammengesetzten Einbürgerungskommission gefolgt. Diese war zum Schluss gekommen, die Frau erfülle «die Voraussetzung der erfolgreichen Integration nicht».

Die Nichteinbürgerung löste in den Medien ein grosses Echo aus. Die Tiefbauzeichnerin hatte vor der Kommission viele kleinliche Fragen beantworten müssen. Bei den 92 Fragen ging es unter anderem darum, ob sie bei einem Grossverteiler oder im Dorflädeli einkaufe.

Im schriftlichen Staatskundetest hatte die Frau alle Fragen richtig beantwortet. Bei beiden Einbürgerungsgesprächen hatte sie jedoch gepatzt. Die Türkin reichte beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Gesuchs ein.

Gemeinderat macht Kehrtwende

Nachdem die Gemeinde mit rund 8000 Einwohnern wegen des Falls negativ in die Schlagzeilen geraten war, unternahm der Gemeinderat einen Anlauf, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen. Er beschloss einstimmig, das Gesuch mit Antrag zur Zustimmung dem Parlament erneut vorzulegen.

Als Grund für den Meinungsumschwung gab der Gemeinderat an, bei weiteren Gesprächen sei der «Eindruck entstanden», dass sich die Gesuchstellerin besser in die Schweiz integriert habe, als sie dies zunächst aufzuzeigen vermochte habe.

Kommission nicht gesetzeskonform

Klar ist, dass die heute Einbürgerungskommission aufgelöst werden muss. Ihr gehören einzig Parlamentsmitglieder und ein Gemeinderat an. Der Einwohnerrat wählte die Mitglieder. Dies widerspricht dem Gesetz.

Das seit 2014 geltende Kantons- und Gemeindebürgerrechtsgesetz des Aargaus legt fest, dass der Gemeinderat für die Prüfung der Integration eine Kommission einsetzen kann. Die Kommission kann dem Parlament jedoch keinen Antrag stellen. (sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nelson Muntz
18.10.2017 20:20registriert Juli 2017
Beim Blick geben die Wutbürger und Anti-Kuscheljustizler und Hyperpatrioten (oft selbst mit Migrationshintergrund oder Ehefrauen aus Thailand, Brasilien oder Dom Rep.) sicher schon Vollgas.
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