Das StIVG hat die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme verfügt. Dies insbesondere deshalb, weil sich nach Ansicht des StlVG auch nach mehrjähriger Psychotherapie aufgrund der geringen therapeutischen Erreichbarkeit von U.B. keine Verbesserungen eingestellt haben. Eine weitere Fortführung dieser Massnahme wurde vom Gericht als nicht erfolgsversprechend und somit als aussichtslos beurteilt. Deshalb hat das StlVG gegen U.B. ultima ratio die Verwahrung angeordnet, da diesem ein nach wie vor hohes Rückfallrisiko sowie eine unverändert schlechte Kriminalprognose attestiert wird, schreibt das StlVG.
Schon als junger Mann fiel U.B. wegen voyeuristischer Neigungen auf. 1977 begann er, in Häuser einzusteigen. Oft im Seetal – er wohnte damals in Beinwil am See – aber auch in der Region Brugg, im Wynental, im Freiamt oder im angrenzenden Luzernischen. Er spähte aus, wo junge Mädchen wohnten, schlich sich nachts in die Schlafzimmer. Dort tränkte er Wattebäusche mit Trichloräthylen, einem stark betäubenden Wirkstoff, der wie Chloroform riecht. Diese legte er seinen Opfern vors Gesicht und wartete ab. Manche erwachten. Andere nicht. Es kam zu mindestens fünf Vergewaltigungen sowie weiteren sexuellen Handlungen.
Insgesamt stieg U.B. bis zu seiner Verhaftung 1979 in über 50 Häuser ein. Dafür wurde er vom Obergericht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der damalige Staatsanwalt betonte: «Dies ist einer der allerschwersten Fälle in meiner über dreissigjährigen Tätigkeit in der aargauischen Justiz.» 1987 kam U.B. vorzeitig frei. Danach hörte man im Aargau nichts mehr von ihm – weil er in Binn VS ein Haus kaufte und fortan in der Westschweiz sein Unwesen trieb.
In den 1990er- und den Nullerjahren stieg er, «getrieben vom Verlangen, Schamhaare zu sehen», wie er später sagte, wieder in Häuser ein. Ins bekannte «Feriendorf Fiesch», in ein renommiertes Collège im Waadtland, in Privatwohnungen. Auch hier waren mehrere Dutzend Mädchen betroffen, das jüngste erst neun Jahre alt. U.B. leerte Trichloräthylen im Zimmer aus, leuchtete mit der Taschenlampe unter Bettdecken, schnitt Pyjamas und Unterhosen auf, verging sich an einigen Opfern. Bei mehreren wurden Spermaspuren gefunden.
2007 wurde U.B., zwischenzeitlich wieder in Trimbach wohnhaft, geschnappt – vom ehemaligen Oltner Hockey-Spieler Otto Wolfisberg, dessen Tochter er nachgestellt hatte. Erst jetzt erkannten die Ermittlungsbehörden dank eines DNA-Abgleichs das ganze Ausmass der Katastrophe. Das erstinstanzliche Walliser Gericht verurteilte U.B. zu 13 Jahren Haft plus Verwahrung. Das Kantonsgericht hob die Verwahrung auf, reduzierte die Haft auf elf Jahre und acht Monate und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Dies, weil eine Gutachterin ihm grundsätzliche Therapiefähigkeit attestierte.
Die Strafe fiel unter anderem deshalb so hoch aus, weil U.B. dasselbe Mädchen 1993 und 1998 im Wallis auf brutalste Art vergewaltigte und dann 2007 an der «kleinen Badenfahrt» wieder angegangen haben soll. Die erste Tat war zwar verjährt und für die dritte gab es keinen Strafantrag, aber für die Vergewaltigung von 1998 wurde U.B. verurteilt. Bis heute bestreitet er die Tat vehement. So auch am Dienstag vor dem Walliser Straf- und Massnahmenvollzugsgericht. Dort stand die Frage im Raum: Was wird aus der therapeutischen Massnahme?
Die Walliser Vollzugsbehörde sieht, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, eine unverändert hohe Rückfallgefahr ohne Aussicht auf Besserung. U.B. zeige keinerlei Tateinsicht oder Therapiebereitschaft. Die stationäre therapeutische Massnahme müsse demnach wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben und die Verwahrung angeordnet werden. (whr/az)