Die Ecopop-Initiative dominiert die Berichterstattung über die Abstimmungen vom 30. November. Am gleichen Tag entscheiden Volk und Stände aber auch, ob Zuzüger aus dem Ausland weiterhin steuerlich bevorzugt werden können. Die von der Linksaussen-Partei Alternative Liste (AL) eingereichte Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» will die Besteuerung nach dem Aufwand verbieten. Bekannt ist sie unter dem Begriff Pauschalbesteuerung.
Heute können vermögende Ausländerinnen und Ausländer nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Voraussetzung ist, dass sie hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Initianten sehen darin einen Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Was aber bedeutet die Pauschalbesteuerung genau?
Die Zahl der Einwohner, die pauschal besteuert werden, nimmt kontinuierlich zu. Per Ende 2012 waren es 5643 Personen. Sechs Jahre zuvor belief sich diese Zahl noch auf 4146. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) weist darauf hin, dass sich der Anstieg abgeschwächt habe. 2008 wurden 20,7 Prozent mehr Pauschalbesteuerte registriert als zwei Jahre zuvor. 2012 betrug die Zunahme gegenüber 2010 noch 3,5 Prozent.
Etwa ein Viertel aller nach Aufwand besteuerten Personen lebt im Kanton Waadt. 1396 Einwohner profitieren von der privilegierten Veranlagung, darunter die ehemaligen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher, Alain Prost und Jackie Stewart. Dicht dahinter liegt das Wallis mit 1300 Personen, gefolgt von Tessin (877) und Genf (710).
Einer von 250 Einwohnern im Wallis wird pauschal besteuert, ein Rekordwert im interkantonalen Vergleich. Fünf Kantone haben die Besteuerung nach Aufwand abgeschafft: Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Der Gesamtertrag der Pauschalbesteuerung für Bund, Kantone und Gemeinden betrug 2012 insgesamt 695 Millionen Franken. Das entspricht im Durchschnitt 123'358 Franken pro Person. 2006 betrugen die Einnahmen noch 392 Millionen Franken.
Besonders lukrativ ist die Pauschalbesteuerung für den Kanton Genf. 710 Personen lieferten im Jahr 2012 insgesamt 155,7 Millionen Franken ab. Damit beliefen sich die Einnahmen pro Kopf auf 219'926 Franken. Das entspricht fast dem Doppelten des nationalen Durchschnitts.
Das andere Extrem bildet der Kanton Wallis, der das Steuerprivileg äusserst grosszügig vergibt. Die 1300 Pauschalbesteuerten überwiesen 82,5 Millionen oder durchschnittlich 63'462 Franken an die öffentliche Hand, nur halb so viel wie im nationalen Schnitt.
So hoch war laut FDK-Statistik die höchste einkassierte Steuer im Jahr 2012. Wer diese Summe in welchem Kanton abgeliefert hat, geht aus der Erhebung nicht hervor.
Und so niedrig war der tiefste Betrag. Auch dazu gibt es keine näheren Angaben. Nach dem Willen des Bundes soll die Aufwandbesteuerung keine derart geringen Summen mehr geben. Er hat als Bemessungsgrundlage ein steuerbares Einkommen von mindestens 400'000 Franken festgelegt. Heute gibt es keine Untergrenze. Die Kantone haben bis 2016 Zeit, ihre Steuergesetze entsprechend anzupassen.
Aufwandbesteuerte sind grosszügige Gönner. Laut einer Broschüre des Vereins Mehrwert Schweiz liefern sie jährlich 470 Millionen Franken an Spenden und Beiträgen für gemeinnützige Projekte ab.
Als Beispiele nannten die Gegner der Abschaffungs-Initiative an ihrer Medienkonferenz das Skigebiet Glacier 3000, das Menuhin Festival in Gstaad, das KKL Luzern oder die Stiftung Giannada in Martigny. Unklar ist jedoch, wie dieser Betrag berechnet wird.
Im Kanton Zürich hat das Volk die Pauschalbesteuerung 2009 abgeschafft. 2012 legte die Finanzdirektion eine erste Bilanz vor. Die Warnungen, wonach die Abschaffung zu einem Loch in der Staatskasse in Millionenhöhe führen würde, haben sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Seit die Superreichen normal besteuert werden, hat Zürich 1,5 Millionen Franken mehr eingenommen.
Auch Gemeinden, die viele Pauschalbesteuerte beherbergten, haben von der Abschaffung unter dem Strich profitiert. Die Initiativgegner verweisen darauf, dass Zürich ein Sonderfall sei. Bergkantone seien viel stärker auf die Pauschalbesteuerung angewiesen.
Die gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden betrugen 2010 rund 121,5 Milliarden Franken. Die Pauschalsteuer trug dazu 668 Millionen bei, was 0,55 Prozent entspricht. Für das Initiativkomitee belegt dieser geringe Anteil, dass die Schweiz auf die Pauschalsteuer verzichten kann.
Wer das nicht will, soll nach Singapur, Monaco oder ins Pfefferland.