Schweiz
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Darum geht es bei der Initative gegen die «Heiratsstrafe» wirklich

Am 28. Februar stimmt die Schweiz über die Initiative gegen die Heiratsstrafe ab.
Am 28. Februar stimmt die Schweiz über die Initiative gegen die Heiratsstrafe ab.
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Homophob oder nicht? Darum geht es bei der CVP-Initative gegen die «Heiratsstrafe» 

Eine Heirat soll in keinem Fall dazu führen, dass ein Paar mehr Steuern zahlen muss. Das will die CVP mit ihrer Initiative gegen die «Heiratsstrafe» erreichen. Die Gegner sagen, in Wahrheit gehe es um Steuergeschenke für Reiche und ein Eheverbot für homosexuelle Paare.
01.02.2016, 15:2701.02.2016, 17:04
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In einem Punkt sind sich alle einig: Ehepaare sollten steuerlich nicht benachteiligt werden. Uneinig sind sich Befürworter und Gegner in der Frage, ob angesichts der geringen Zahl Benachteiligter neue Regeln überhaupt noch nötig sind und welches Steuersystem zu mehr Gerechtigkeit führen würde.

Die Steuerlast kann durch eine Heirat steigen, weil die Einkommen von Ehepartnern zusammen veranlagt werden und dadurch unter Umständen einem höheren Steuersatz unterliegen. Bund und Kantone haben jedoch Massnahmen gegen die Benachteiligung von Ehepaaren ergriffen. So wurde etwa der Zweiverdienerabzug eingeführt.

Das hat gewirkt: Bei den kantonalen Steuern zahlen Ehepaare inzwischen in der Regel weniger Steuern als unverheiratete Paare. Für viele gibt es also nicht nur keine «Heiratsstrafe», sondern sogar einen «Heiratsbonus». Bei der direkten Bundessteuer allerdings zahlen noch rund 80'000 Ehepaare mehr als unverheiratete Paare in gleichen Verhältnissen – vor allem Paare mit hohem Einkommen. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Rentnerpaaren.

Wird die Initiative angenommen, dürfen Ehepartner in Zukunft nicht mehr getrennt besteuert werden. 
Wird die Initiative angenommen, dürfen Ehepartner in Zukunft nicht mehr getrennt besteuert werden. 
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Keine getrennte Besteuerung

Wird die CVP-Initiative angenommen, muss die steuerliche Benachteiligung dieser Paare beseitigt werden. Wie das geschehen soll, lässt die Initiative offen. Eine mögliche Lösung schliesst sie allerdings aus: Die Ehepartner dürften nicht getrennt besteuert werden.

Aus Sicht der Gegner aber wäre die Individualbesteuerung die gerechteste Lösung. Würden Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert, führe die vollständige Beseitigung der «Heiratsstrafe» dazu, dass auch Ehepaare weniger zahlen müssten, die gar nicht benachteiligt seien, warnen sie. Ausserdem zementiere die gemeinsame Besteuerung veraltete Rollenmodelle, da das zweite Einkommen stärker belastet werde.

Hohe Kosten für den Bund

Umgesetzt werden könnte die Initiative mit einem Splitting-Modell. Bei einem Vollsplitting könnten Ehepaare das gesamte Einkommen zum Tarif des durch zwei geteilten Einkommens versteuern. Möglich wäre auch, dass die Steuerbehörde bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornimmt, die ordentliche und eine alternative, die sich an die Besteuerung unverheirateter Paare anlehnt. In Rechnung gestellt würde dann der tiefere Betrag.

Fest steht, dass ein Ja zur Initiative ein Loch in die Bundeskasse reissen würde: Je nach Umsetzung entgingen dem Bund Einnahmen zwischen 1.2 und 2.3 Milliarden Franken pro Jahr. Da die Kantone einen Teil der direkten Bundessteuer erhalten, wären sie ebenfalls betroffen.

Wie wirst du am 28. Februar abstimmen?

Diskussion über Renten

Ungewiss ist, ob noch Kosten bei den Sozialversicherungen hinzukämen. Gemäss dem Initiativtext dürften Ehepaare auch in diesem Bereich nicht benachteiligt werden. Aus Sicht der Gegner sind sie das allerdings schon heute nicht. Zwar erhalten Ehepaare maximal 150 Prozent einer Einzelrente. Wegen Leistungen wie der Witwen- und Witwerrente sind sie jedoch insgesamt besser abgesichert als unverheiratete Paare.

Der Gesetzgeber könnte sich somit darauf beschränken, die Besteuerung zu ändern, hält der Bundesrat fest. Die Initianten sehen das anders. Sie möchten über eine Aufhebung der Rentenplafonierung diskutieren. Erhielten Ehepaare zwei volle Renten, hätte das für die AHV rund 2 Milliarden Franken Mehrausgaben pro Jahr zur Folge.

Eheverbot für Homosexuelle

Die Kosten sind für die Kritiker aus den Reihen von FDP, SP, Grünen und Grünliberalen aber nicht der einzige Grund, die Initiative abzulehnen. Anstoss nehmen sie auch daran, dass bei einem Ja zur Initiative die Ehe in der Bundesverfassung definiert würde als «auf die Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau».

Damit würde eine Eheverbot für homosexuelle Paare in die Verfassung geschrieben, kritisieren die Gegner. Das sei rückständig und laufe den Bestrebungen zuwider, die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Der Staat habe sexuelle Präferenzen und individuelle Lebensentwürfe nicht zu werten.

Vorgeschobenes Argument

Für die Initianten ist das ein Nebenschauplatz. Das Argument sei vorgeschoben, sagt CVP-Präsident Christophe Darbellay. Die Definition der Ehe im Initiativtext entspreche dem geltenden Recht. Um die Ehe zu öffnen, müsste ohnehin die Verfassung geändert werden. Darauf nehme die Initiative keinen Einfluss.

Organisationen für die Rechte Homosexueller halten das für eine Ausrede. Dass die CVP den Initiativtext nicht zufällig so formuliert habe, sei im Parlament deutlich geworden. Dort hatte es Bemühungen für einen Gegenvorschlag gegeben, der weder die Individualbesteuerung noch die gleichgeschlechtliche Ehe ausgeschlossen hätte. Die CVP unterstützte diesen jedoch nicht.

Für die Initiative haben sich neben der CVP auch die EVP und die SVP ausgesprochen. Wie das Stimmvolk entscheidet, wird sich am 28. Februar zeigen. In der ersten Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern sprachen sich 67 Prozent für die Initiative und 21 Prozent dagegen aus. (sda/cma)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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atomschlaf
01.02.2016 16:43registriert Juli 2015
Die drei wichtigsten Gründe für ein NEIN:
1. Im Jahre 2016 die Diskriminierung Homosexueller neu in die Verfassung zu schreiben ist ein Skandal. Lebt die CVP im Mittelalter?
2. Es würden nur ca. 80'000 gutverdienende Ehepaare profitieren. Die resultierenden Steuerausfälle müssten aber durch den ganzen Rest der Steuerzahler kompensiert werden. Entweder durch höhere Steuern oder in Form reduzierter staatlicher Leistungen.
3. Die fairste Form der Besteuerung, nämlich die Individualbesteuerung, wäre auf lange Zeit blockiert, wenn man jetzt so einen Unfug in die Verfassung schreibt.
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Picker
01.02.2016 18:13registriert Januar 2016
Stehe Parteien, die Bibelwörter im Namen stehen haben, generell skeptisch gegenüber und Stimme bei deren Abstimmungen daher oft aus Prinzip Nein (habe überhaupt kein Problem mit einer Partei, die christliche Werte vertritt, aber im Namen hat dies nun wirklich nichts mehr verloren).

Hier würde ich auch ablehnen, wenn es von einer anderen Partei kommen würde, siehe Mr. Atomschlaf's Kommentar.
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