Schweiz
CVP

Heiratsstrafe: Warum die Individualbesteuerung besser ist

Verheiratete werden in vielen Kantonen nicht mehr bestraft, sondern privilegiert.
Verheiratete werden in vielen Kantonen nicht mehr bestraft, sondern privilegiert.
Bild: KEYSTONE

Abschaffung der Heiratsstrafe: Das ist die bessere Alternative zur CVP-Initiative

Der Abstimmungskampf zur Heiratsstrafe-Initiative der CVP dreht sich um den Ehebegriff. Das eigentliche Thema rückt dabei in den Hintergrund: Welches ist die beste Form der Besteuerung?
04.02.2016, 11:1805.02.2016, 11:48
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Wenn SP-Präsident Christian Levrat und sein FDP-Kollege Philipp Müller miteinander streiten, fliegen häufig die Fetzen. Die beiden schenken sich in der Regel nichts. Umso ungewöhnlicher war ihr gemeinsamer Auftritt letzte Woche vor den Medien. Levrat selbst bezeichnete ihn als «Unikum». Anlass für die ungewohnte rot-blaue Harmonie war die Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», über die am 28. Februar abgestimmt wird.

In der ersten SRG-Trendumfrage erreichte sie mit 67 Prozent Ja die höchste Zustimmung aller vier Vorlagen. Allerdings sind die Meinungen noch nicht gemacht. Grund genug für die Chefs von SP und FDP, sich aktiv in den Abstimmungskampf einzuschalten. Sie sind keineswegs gegen die Abschaffung der «Heiratsstrafe», das zentrale Anliegen der Initiative. Die CVP-Initiative aber führt laut einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Parteien «in eine steuerpolitische Sackgasse».

Der Ehebegriff

Bislang wird der Abstimmungskampf vom Streit um den Ehebegriff dominiert. Die CVP definiert die Ehe im Initiativtext als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Dies treibt die LGBT-Gemeinschaft auf die Barrikaden. Sie sieht in der Initiative einen Versuch, durch die Hintertür ein Verbot der Homo-Ehe in der Verfassung zu verankern.

Kundgebung für eine «Ehe für alle» im letzten Herbst in Bern.
Kundgebung für eine «Ehe für alle» im letzten Herbst in Bern.
Bild: KEYSTONE

«Die Initianten tarnen ihre (erz)konservativen gesellschaftlichen Vorstellungen im steuerpolitischen Mäntelchen», heisst es auf der Website des Nein-Komitees. Die Frage einer Öffnung der Ehe für Homo- und Bisexuelle sowie Transgender-Paare aber wird nicht mit der Abstimmung über die Heiratsstrafe entschieden. Sie muss separat geregelt werden. Eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen für eine «Ehe für alle» wurde vom Nationalrat bereits überwiesen. So gesehen haben die Initianten recht, wenn sie diese Debatte als Nebenschauplatz bezeichnen.

Strafe oder Bonus?

Das wahre Problem liegt in der Frage, wie man die Benachteiligung von Ehepaaren bei der Besteuerung eliminiert – die so genannte Heiratsstrafe. Die Einkommen von Verheirateten werden in der Schweiz gemeinsam besteuert. Das führt zu Problemen: Wenn beide Ehepartner arbeiten, wird der Zweitverdienst durch die Progression und andere Nachteile wie wegfallende Prämienverbilligungen häufig gleich wieder weggefressen. Ein Zusatzjob lohnt sich kaum. Konkubinatspaare sind besser gestellt, weil ihre Einkommen separat besteuert werden.

Das Bundesgericht hat die Heiratsstrafe 1984 als verfassungswidrig beurteilt. Seither hat sich einiges getan: Einzig bei der direkten Bundessteuer sind noch rund 80'000 Ehepaare mit hohem Einkommen davon betroffen. Die Kantone hingegen haben die Heiratsstrafe nicht nur weitgehend eliminiert. Heute sind es häufig die Paare ohne Trauschein, die steuerlich benachteiligt sind. Man spricht in solchen Fällen von einem Heiratsbonus – oder einer Konkubinatsstrafe.

«Bürokratiemonster»

Hier setzen SP und FDP an: Die beiden Parteien wollen als Alternative die Individualbesteuerung einführen. Ehe- und Konkubinatspaare werden damit gleich, nämlich einzeln besteuert. Die Initiative würde sie faktisch verbieten, weil sie die Ehe in steuerlicher Hinsicht als «Wirtschaftsgemeinschaft» definiert. «Damit blockiert die Initiative den einfachsten und vernünftigsten Weg zur Beseitigung der Heiratsstrafe», wird Philipp Müller in der Mitteilung zitiert.

Christian Levrat und Philipp Müller bei ihrem Auftritt vor den Medien.
Christian Levrat und Philipp Müller bei ihrem Auftritt vor den Medien.
Bild: RUBEN SPRICH/REUTERS

Die Initianten wollen davon nichts wissen. Die Individualbesteuerung würde «ein riesiges Bürokratiemonster» schaffen, warnen sie. Das ist nicht von der Hand zu weisen: Die Kantone fürchten einen höheren Aufwand, vor allem durch die zusätzlichen Steuererklärungen. Ausserdem könnten Einverdiener-Ehepaare benachteiligt werden, wenn die Veranlagung getrennt erfolgt.

Was aber wäre die Alternative? Bei der Besteuerung herrscht ein föderalistischer Wildwuchs. Zahlreiche Kantone haben das Splitting eingeführt. Das gemeinsame Einkommen der Eheleute wird aufgeteilt und die Steuerlast so gemildert. Allerdings ändert das nichts am Grundproblem: In den Kantonen gibt es «deutlich mehr Konstellationen, in denen Konkubinatspaare stärker zur Kasse gebeten werden als Ehepaare mit gleichem Einkommen», schreibt die Aargauer Zeitung.

Das Familienbild

Hier zeigt sich der eigentliche Pferdefuss der CVP-Initiative: Sie basiert auf einem überholten Familienbild. In früheren Zeiten galt die Ehe von Mann und Frau als einzige akzeptierte Form des Zusammenlebens. Wer allein lebte, machte sich bereits verdächtig. Von anderen Arten der Partnerschaft ganz zu schweigen. Das Konkubinatsverbot wurde im Kanton Zürich erst 1972 aufgehoben. Zuvor zogen viele Paare in den liberaleren Aargau, um dort in «wilder Ehe» zu leben.

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Seither hat ein rasanter Wandel stattgefunden. Die Gesellschaft akzeptiert heute eine Vielfalt von Lebensformen, etwa gleichgeschlechtliche Beziehungen oder Patchwork-Familien. Auch die Zahl der Single-Haushalte ist so gross wie nie zuvor. Eine Fixierung auf das klassische Ehemodell ist nicht mehr zeitgemäss und zu einem gewissen Grad diskriminierend. Die meisten europäischen Länder haben dies erkannt, die Individualbesteuerung ist dort faktisch die Regel.

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«Werden beide Ehepartner separat veranlagt und besteuert, sind sowohl eine Heiratsstrafe wie ein Heiratsbonus ausgeschlossen», halten SP und FDP fest. Es gibt keine Art der Besteuerung ohne Nachteile. Die Individualbesteuerung ist im heutigen Kontext die am wenigsten schlechte.

Die Finanzkommission des Nationalrats hat den Bundesrat erst letzte Woche aufgefordert, wenn auch sehr knapp, «raschmöglichst» eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzulegen. Der neue Finanzminister Ueli Maurer hat seinerseits angekündigt, dass der Bundesrat einige Monate nach der Abstimmung Vorschläge für eine Steuerreform präsentieren will.

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Toerpe Zwerg
04.02.2016 12:44registriert Februar 2014
Einmal mehr soll das Steuergesetz missbraucht werden, um andersartige - in diesem Fall gesellschaftspolitische - anliegen durchzudruecken. Nein. Nein. Und nochmals Nein. Geht den Staat einen Scheissdreck an wie ich lebe. Invividualbesteuwrung und fertig.
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Gimmi
04.02.2016 11:49registriert Juli 2015
Auch hier haben es die anderen Parteien schlichtwegs verschlampt, einen besseren Vorschlag einzureichen für ein Problem welches behoben werden sollte. Nachher motzen können alle immer sehr gut.
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Nica Rother
04.02.2016 12:02registriert August 2015
Von wegen in den Kantonen besser besteuert. Im Kanton Zürich profitiert man von einer Heirat, wenn das Einkommen 30% zu 70% beträgt, was die klassische Rollenverteilung zementiert (jemand verdient noch ein wenig "dazu").
Gleichverdienende Paare (Aufteilung 50/50) zahlen erheblich mehr Steuern, wenn sie verheiratet sind und zwar weitgehend unabhängig vom Einkommen.
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