Schweiz
Durchsetzungsinitiative

Bundesrichter Stadelmann warnt vor der Durchsetzungsinitiative

Bundesrichter Thomas Stadelmann.
Bundesrichter Thomas Stadelmann.
Bild: KEYSTONE

Bundesrichter: «Die Durchsetzungsinitiative widerspricht unserem Demokratieverständnis»

Erstmals schaltet sich ein amtierender Richter des höchsten Gerichts in die Debatte um die SVP-Durchsetzungsinitiative ein. Bundesrichter Thomas Stadelmann warnt ausdrücklich vor der Annahme der Initiative und zieht Parallelen zum dunkelsten Fleck in der jüngsten europäischen Geschichte: Nazi-Deutschland. 
10.01.2016, 13:0110.01.2016, 14:20
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Bundesrichter halten sich normalerweise in den Medien zurück. Zu gross ist die Angst, sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen oder durch Einmischung in die Politik die Gewaltenteilung nicht zu respektieren. Bei der Durchsetzungsinitiative gehe es aber um eine so grundsätzliche Frage für die Schweizer Demokratie, dass er nicht schweigen könne, sagt Bundesrichter Thomas Stadelmann in einem Gastkommentar in der «Schweiz am Sonntag».

Die wichtigste Frage sei in der Debatte nämlich noch nicht gestellt worden: «Wie verträgt sich die Durchsetzungsinitiative mit unserem schweizerischen Verständnis von Demokratie?» Geht es nach Stadelmann widerspricht sie dem diametral. 

Was hat die Durchsetzungsinitiative mit Demokratie zu tun? 

Bundesrichter Stadelmann legt dar, dass man in der rechtsstaatlichen Demokratie der Schweiz bis anhin von einem pluralistischen Demokratieverständnis ausging. Dieses würde mit Annahme der Durchsetzungsinitiative ein jähes Ende finden. 

Das hiesige Demokratieverständnis basiere darauf, dass trotz Mehrheitsentscheiden Minderheits- und Individualrechte jederzeit gewahrt und gewährleistet werden. Oder anders gewendet: «Ein – selbst mehrheitlich gefasster – Entscheid, der Minderheits- oder Individualrechte missachtet oder gar beseitigt, ist unzulässig und nicht mit dem bisher geltenden Konzept der schweizerischen Demokratie vereinbar», schreibt Stadelmann. 

Dieses Prinzip würde laut dem Bundesrichter mit Annahme der Durchsetzungsinitiative verletzt. Stattdessen würde ein arithmetisches Konzept der Demokratie etabliert. Klartext: Ausschliesslich die Mehrheit entscheidet. Die Konsequenz davon gemäss Stadelmann: «Erachtet es die Mehrheit als angebracht, Minderheiten oder Individuen derartige Rechte nicht mehr zu gewähren, so kann sie diese jederzeit entziehen.»

Warum sind die Rechte des Individuums wichtig? 

Ginge es nach der Initiative, müsste ein Ausländer, der ein Delikt im weitgefassten Katalog des Initiativtextes beging, direkt ausgeschafft werden, ohne dass ein Richter seine individuelle Situation und seine Rechte – wie beispielsweise Verhältnismässigkeitsgrundsatz oder Recht auf Familie – würdigen würde.

Ein Beispiel: Ein Ausländer, der als Jugendlicher wegen Diebstahl und 8 Jahre später wegen eines groben Verkehrsdeliktes zu Geldstrafen verurteilt wird, müsste ausgeschafft werden – auch wenn in der Schweiz seine Frau und seine zwei kleinen Kinder leben, er hier geboren wurde und er nie in seinem Herkunftsland gelebt hat. 

Auch wenn Stadelmann den Reflex, dass kriminelle Ausländer den Schutz unseres schweizerischen Rechtssystems nicht wirklich verdienen, nachvollziehen kann, warnt er: «Bei dieser Abstimmung wird über viel Grundsätzlicheres abgestimmt.» Eine Frage müssten wir uns stellen: «Wollen wir auf den Grundsatz verzichten, dass jeder Einzelne von uns im konkreten Einzelfall das Recht hat, seine ganz persönliche Situation durch einen Richter überprüfen zu lassen?»

Wenn wir beginnen würden, gewissen Gruppen solche Rechte zu entziehen, könnten Entscheide wie in Deutschland zu Nazi-Zeiten getroffen werden, insinuiert Stadelmann, als «ganzen Religionsgruppen bürgerliche Rechte aberkannt wurden». (rar)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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icarius
10.01.2016 13:35registriert Juli 2015
Liebe SVP Wähler, spätestens wenn ein Bundesrichter sagt die DSI sagt die DSI gehe zu weit sollte euch klar sein dass das tatsächlich zu weit geht. Im Gegensatz zu vielen Kommentarschreibern (jeglicher Ausrichtung) wird ein Bundesrichter den Ausdruck 'antidemokratisch' nicht leichtfertig verwenden.
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Kaiserin
10.01.2016 13:42registriert Dezember 2014
Es werden eben Personen als Ausländer behandelt, die es faktisch gar nicht sind. Ist denn eine Person, die hier geboren wurde, aufwächst, zur Schule ging, Steuern bezahlt und sein ganzes Leben in der Schweiz verbringt überhaupt noch ein Ausländer?! Meiner Meinung nach nicht...
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TheDude10
10.01.2016 13:28registriert November 2015
die Gewalltentrennung darf nicht angefasst werden. ohne diese wird der boden für eine dikdatur gelegt.
DI nein, nein und nein!!!!!!
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