Die Armee behandelt legalen Hanf gleich wie Alkohol: Während Arbeits- und Ruhezeiten sind Besitz und Konsum verboten. Im Ausgang und an den freien Tagen ist legaler Hanf hingegen erlaubt, solange der Dienst nicht darunter leidet.
Das erklärte Verteidigungsminister Guy Parmelin am Montag gemäss der schriftlichen Antwort auf eine Frage aus der Fragestunde des Nationalrats. Diese Regeln würden nun in alle Befehle und Mitteilungen aufgenommen, damit die Armeeangehörigen davon Kenntnis nehmen könnten.
Wie beim Alkohol sei jeder Armeeangehörige in erster Linie dafür verantwortlich, dass er zur Arbeitszeit voll einsatzfähig sei, sagte Parmelin. Die Vorgesetzten müssten aufgrund ihrer eigenen Beobachtungen entscheiden, ob jemand zum Beispiel von einer Schiessübung ausgeschlossen werde. (sda)
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