Zuerst wollen Richard Fischer und Roland Schmid da etwas klarstellen. «Wir haben nichts gegen die Armee», sagt Fischer. Ganz im Gegenteil, sekundiert Schmid: «Eine starke Armee ist in unserem Sinne.» Weit über tausend Diensttage haben die beiden und ihr Mitstreiter Reiny Buhl insgesamt geleistet.
Die drei Aargauer waren Offiziere und führten eigene Unternehmen, mittlerweile sind sie pensioniert. Doch jetzt gibt es Vorgänge, die sie nur schwer verstehen können: Die Armee will 2200 Duro-Lastwagen nachrüsten – für 558 Millionen Franken. Die Revision kostet demnach über 250'000 Franken pro Fahrzeug. Bei der Anschaffung vor 15 Jahren waren es nur 140'000 Franken.
Warum ist die Sanierung der «Lastesel der Armee» teurer als ihre Anschaffung? Für die Aargauer Ex-Offiziere ist das unverständlich. Sie wundern sich, dass der Duro mit Extras wie Alu-Felgen ausgestattet werden soll. Sie fragen sich, ob in überbautem Gelände nicht günstigere Fahrzeuge eingesetzt werden könnten. Und sie kritisieren, dass der Thurgauer Rüstungsbetrieb Mowag die Duro-Flotte nicht nur umrüsten soll, sondern die Revision in einer Werterhaltungsstudie auch selbst empfohlen hat.
Im Nationalrat sorgte das Geschäft im vergangenen Dezember zwar für eine hitzige Diskussion. Am Ende wurde es trotzdem mitsamt dem neuen Rüstungsprogramm angenommen. Im März wird der Ständerat darüber befinden.
Richard Fischer und seine Kollegen wollen sich lieber selbst einen Überblick verschaffen. Beim Rüstungsbundesamt Armasuisse verlangte Fischer deshalb Einblick in die Werterhaltungsstudie zum Duro und in weitere Dokumente. Sein Zugangsgesuch stützte er auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. Dieses gilt seit zehn Jahren und soll die Transparenz der Verwaltung erhöhen. Jedes Dokument ist öffentlich, wenn es nicht im höheren Interesse als geheim klassifiziert wird.
Fischer staunte nicht schlecht, als er die Antwort von Armasuisse in seinem Briefkasten fand. Der Rüstungsbeschaffer verlangte von ihm 7900 Franken für die Überprüfung der geforderten Dokumente. Dass er die Dokumente anschliessend erhält, ist damit noch längst nicht sicher. Fischer ist überzeugt: «Die ziehen alle Register, um mein Gesuch zu verhindern.»Wie kommt Armasuisse auf eine derart hohe Kostenschätzung? Die geforderten Dokumente sind teilweise als «vertraulich» klassifiziert. Unter Verschluss müssen sie deswegen aber nicht bleiben.
So viel kostet laut Bundesrat die Sanierung von 2200 Duro-Lastwagen. Die Revision ist ein Teil des Rüstungsprogramms 2015.
Laut geltendem Recht muss das zuständige Amt prüfen, ob Dokumente zumindest teilweise zugänglich gemacht werden können. Armasuisse macht einen grossen Prüfaufwand geltend.
So veranschlagt sie allein 1800 Franken für die Überprüfung der 166 Seiten umfassenden Werterhaltungsstudie. Interne Abklärungen würden zehn Stunden erfordern und sind mit 1000 Franken veranschlagt, 450 Franken soll die «Lektüre der Studie» kosten.
Zudem müssten Experten beigezogen werden. Noch teurer ist die Prüfung weiterer Unterlagen, die rund 300 Seiten umfassen sollen. Die Kosten dafür schätzt Armasuisse auf 5700 Franken, veranschlagt seien 57 Arbeitsstunden. Jede Seite nimmt demnach mehr als elf Minuten in Anspruch.
Für Richard Fischer liegt es auf der Hand, dass den Behörden nicht viel an Transparenz liege. Dient die Kostenschätzung etwa dazu, Kritiker fernzuhalten? Armasuisse verweist gegenüber der «Nordwestschweiz» auf die «Möglichkeiten der Verrechnung» im Öffentlichkeitsgesetz.
Fischer will nun prüfen, ob er sein Gesuch an die Schlichtungsstelle des Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten weiterzieht. Dieser äusserte sich in Empfehlungen schon mehrfach zu Gebühren für Zugangsgesuche. Demnach dürfen Gebührenforderungen nicht dazu führen, dass der Transparenz in der Verwaltung entgegengewirkt werde.
Entsprechende Forderungen seien «zurückhaltend umzusetzen». Und weil Transparenz im öffentlichen Interesse stehe, gelte auch das Äquivalenzprinzip nur beschränkt. Dieses besagt, dass eine Gebühr der dafür erbrachten Leistung entsprechen muss. Angebracht sei bloss eine niedrige Gebühr.
Es ist nicht das erste Mal, dass Armasuisse wenig Wert auf das Öffentlichkeitsprinzip legt. Im Februar konstatierte der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, kaum ein Amt foutiere sich so um die Transparenzregeln wie Armasuisse. Jüngst verweigerte sie etwa die Herausgabe von Papieren, weil ein politischer Entscheid noch nicht gefallen sei. Der Öffentlichkeitsbeauftragte sprach von einer falschen Auslegung des Gesetzes in mehreren Punkten.
In einem weiteren Fall geht es um den Terminkalender eines Ex-Rüstungschefs. Bislang waren sich alle Instanzen einig, dass es sich dabei um ein amtliches Dokument handelt. Armasuisse hat den Fall kürzlich an das Bundesgericht weitergezogen.