Schweiz
Asylgesetz

Afghanische Flüchtlinge wandern los – einer muss abends heim

Die beiden afghanischen Flüchtlinge Mohammad Rasuli und Hamid Jafari wollen 1000 Kilometer durch die Schweiz wandern.
Hamid und Mohammad können loswandern – doch Mohammad muss drei Mal pro Woche am Abend in seine Wohngemeinde zurückkehren. Bild: watson

Hamid und Mohammad können zwar loswandern – aber der Eine muss abends nach Hause

24.04.2017, 18:0424.04.2017, 23:42
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«Das Land besser kennenlernen, unsere Integration aktiv angehen und politisch ein Zeichen gegenüber anderen Flüchtlingen und Einheimischen setzen»: Das ist das selbsterklärte Ziel der beiden afghanischen Flüchtlinge Mohammed Rasuli und Hamid Jafari.

Mohammed und Hamid erklären, warum sie durch die Schweiz wandern wollen.Video: watson/Lya Saxer

Ihre Wohngemeinden Safenwil und Brittnau im Aargauer Bezirk Zofingen trennen nur sieben Kilometer Luftlinie. Doch dem gemeinsamen Wanderprojekt kommt nun die unterschiedliche Rechtslage der beiden Ortschaften in die Quere. 

Im April verkündeten Mohammed und Hamid, über 1000 Kilometer durch die Schweiz wandern und dabei die Nacht bei Menschen verbringen zu wollen, die ihnen eine Übernachtung anbieten. Zu Fuss wollen sie im Mai das Land besser kennenlernen, in dem sie bereits seit über einem Jahr zuhause sind.

Der Plan löste ein grosses Medienecho und positive Reaktionen in der Bevölkerung aus – doch die Behörden schoben dem Vorhaben einen Riegel: Die Sozialvorsteherin von Brittnau teilte mit, aus «rechtlichen, medizinischen und versicherungstechnischen Gründen» könne die Gemeinde dem Plan nicht zustimmen. Asylbewerber müssten in der zugewiesenen Unterkunft übernachten und immer per eingeschriebenen Brief erreichbar sein.

Mohammad muss drei Mal nach Hause

Aussagen der kantonalen Behörden gaben den beiden Afghanen zwischenzeitlich etwas Hoffnung, dass sich doch noch ein Kompromiss finden lässt. Jetzt vermelden die Unterstützer der beiden Afghanen, dass die Rechtslage zwar geklärt, aber uneinheitlich sei. Anfang Mai soll die Wanderung trotzdem losgehen.

Für die Gemeinde Safenwil ist es kein Problem, dass Hamid auswärts übernachtet. Allerdings muss er auf die zehn Franken Taschengeld pro Tag verzichten.

Brittnau, die Wohngemeinde von Mohammed, stellt Bedingungen. Mohammed darf nur an zwei Abenden auswärts übernachten: «Das heisst, er wird an drei von fünf Abenden heimreisen und am Morgen wieder anreisen müssen, um die Route mit Hamid fortzusetzen», heisst es in einem Mail an die Unterstützer des Wanderprojekts.(cbe)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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asdf1692
24.04.2017 18:30registriert März 2014
Brittnau liegt zwar nahe am Kanton Luzern, gehört aber zum Aargau 🌚
Umso lächerlicher ist diese Ausprägung des Föderalismus in der Schweiz..
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Dogbone
24.04.2017 20:48registriert August 2014
Das ist einfach nur lächerlich und absolut peinlich und ich hoffe, die Geschichte wird möglichst weitherum so richtig breitgeschlagen. Bürokratie ad absurdum geführt!

Einer der Unterstützer könnte eine Vollmacht von Mohammed bekommen, damit er seine Post aufmachen und nötigenfalls reagieren kann. Und warum Hamid zwar auswärts übernachten, dann aber auf die lumpigen 10.-/Tag verzichten muss, erschliesst sich mir auch nicht.

Kann man denn fätaminomal nicht einfach einmal ganz unbürokratisch eine so gute Sache unterstützen?
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