Schweiz
Asylgesetz

Abgelehntes Asylgesuch: Mutter darf bleiben, Töchter gehen

Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.
Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat. bild: Chris Iseli

Beschwerde abgelehnt: Tibetische Mutter darf bleiben, Töchter müssen gehen

Der Fall einer Tibeterin und ihrer beiden Töchter zeigt die unmenschliche Seite des Dublin-Abkommens. Die Mutter darf in der Schweiz bleiben, die minderjährigen Töchter müssen nach Italien ausreisen.
10.10.2016, 08:2210.10.2016, 10:06
Anouk Holthuizen / az Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»

Tenzin Damdul Tsang kann seit Tagen nicht mehr essen, nachts wälzt sich die Tibeterin schlaflos im Bett ihrer Einzimmerwohnung in Ennetbaden (AG): Heute Montag müssen ihre Töchter Kunga Chime und Tenzin Tsokyi die Schweiz verlassen. Während Damdul Tsang seit vier Jahren in der Schweiz lebt und den Status F «vorläufig aufgenommen» besitzt, trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern nicht auf das Asylgesuch der Töchter ein, und auch das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wies die Beschwerde ab.

Die Begründung: Da die Schwestern vor einem Jahr in Italien erstmals europäischen Boden betraten, muss gemäss Dubliner Übereinkommen auch Italien das Asylverfahren durchführen. Der Appell der Mutter und ihres Anwalts, dass die Schwestern minderjährig seien, nützte nichts. Auch nicht, dass die ältere Tochter Tsokyi an Epilepsie und Depressionen leidet und einen stabilen Alltag benötigt, die Familie nicht auseinandergerissen werden dürfte.

Asylgesetz
AbonnierenAbonnieren

Für das SEM sind die Töchter volljährig. Gemäss den Pässen, mit denen Chime und Tsokyi nach Europa reisten, ist erstere 23, letztere 24 Jahre alt. Mutter und Töchter schwören jedoch: Die Pässe sind gefälscht. Tatsächlich sei Chime erst 16, Tsokyi knapp 18 Jahre alt. Damdul Tsang sagt: «Ein Mittelsmann organisierte bhutanische Pässe mit anderen Namen und Geburtsdaten. Er sagte, Erwachsene erhalten einfacher ein Schengen-Visum.»

Eine Knochenalteranalyse attestierte den Schwestern tatsächlich ein Alter zwischen 17 und 19 Jahren, doch das SEM hält am Dublin-Abkommen fest. Die Töchter bleiben für das SEM Bhutanerinnen, obwohl es die chinesische Staatsbürgerschaft der Mutter, die in Tibet für einen unabhängigen Staat gekämpft hatte, anerkennt. Bhutan mochte die Staatsbürgerschaft der jungen Frauen allerdings bisher nicht bestätigen. «Der Bund, der Kanton Aargau und auch das Bundesverwaltungsgericht macht es sich sehr einfach», kritisiert Patrizia Bertschi vom Netzwerk Asyl Aargau.

«Einmal mehr will das Bundesverwaltungsgericht seine Verantwortung gegenüber verletzlichen Personen nicht wahrnehmen und versteckt sich hinter Dublin.»
Patrizia Bertschi, Netzwerk Asyl Aargau

Keine Informationen vom Amt

Die Töchter müssen morgen Montag also ins Flugzeug nach Rom steigen. Bis Oktober 2019 dürfen sie nicht mehr in die Schweiz reisen. Ein Arzt wird Tsokyi bis zur Ankunft begleiten und ihr einen Vorrat an Medikamenten gegen die epileptischen Anfälle mitgeben. Am vergangenen Freitagmorgen hatten Mutter und Töchter einen letzten Termin beim Aargauer Migrationsamt, seither ist die Mutter in Panik, Tsokyi leidet an Bauchschmerzen, Chime spricht von Suizid. Auf dem Amt konnte den dreien niemand sagen, wo die Töchter in Rom wohnen werden, wen sie kontaktieren können, wo sie Unterstützung bei Fragen, geschweige denn medizinische Hilfe erhalten. Diese Informationen werde ihnen das SEM liefern, hiess es beim Aargauer Migrationsamt. Als Damdul Tsang am Freitagnachmittag dort anruft, sagt die Mitarbeiterin, das könne man ihr leider auch nicht sagen, dafür sei Italien zuständig.

Jetzt auf

Damdul Tsang ist verzweifelt: «Als Mutter brauche ich doch solche Informationen, sonst drehe ich durch.» Die Anfrage der Mutter, ob sie die Töchter auf ihrer Reise begleiten könne, wies das SEM ab. Ob die Töchter in Italien Asyl bekommen, ist vorerst offen. Chime spricht ausser Tibetisch kein Wort Englisch. Tsokyi nur ein paar Brocken, beide haben nie eine Schule besucht und keine Berufserfahrung. Und sollte auch Italien das Gesuch ablehnen: Wohin werden sie geschickt? Nach Bhutan, wo sie offenbar nie gelebt haben?

Prekäre Situation für Flüchtlinge in Italien

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat wiederholt die Überstellungspraxis der Schweiz kritisiert. In einem Bericht, den sie nach einer erneuten Abklärungsreise im März verfasste, schreibt sie: «Viele Übernahmeversuche an Italien werden zu Unrecht gestellt und dienen eher migrationspolitischen Zwecken als einer echten Anwendung der Verordnung.» In Italien fehle ein festgelegtes Vorgehen für die Aufnahme von Dublin-Rückkehrenden ins System, in Rom würden zahlreiche Flüchtlinge auf der Strasse leben, keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben, einen Job finde angesichts der hohen Arbeitslosigkeit kaum jemand, alleinstehende Frauen seien der Gefahr sexuellen Missbrauchs besonders ausgesetzt. Die SFH fordert deshalb, dass die Schweiz entweder von Überstellungen absieht oder in jedem Einzelfall – vor allem bei Frauen und Kindern – klärt, was mit der Person in Italien geschieht. Der Fall der Schwestern Tenzin zeigt jedoch, dass diese Forderung bisher ins Leere hallt. (gin/aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
50 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
barbablabla
10.10.2016 08:42registriert Januar 2016
Das darf doch einfach nicht wahr sein.
9146
Melden
Zum Kommentar
avatar
Angelo C.
10.10.2016 11:21registriert Oktober 2014
«Einmal mehr will das Bundesverwaltungsgericht seine Verantwortung gegenüber verletzlichen Personen nicht wahrnehmen und versteckt sich hinter Dublin.»
Patrizia Bertschi, Netzwerk Asyl Aargau

Ob nun die Sache - wie zwangsläufig bei zahlreichen Fällen im Sektor Asyl - individuell tragisch ist oder nicht, ist es doch einfältig einem der höchsten Gerichte dieses Landes vorzuwerfen es "verstecke sich" hinter geltendem Recht und int. eingegangenen Verträgen.

Die die hier lautstark jammern, sind dieselben, die bei der PFZ stets die Einhaltung der Bilateralen und den Rechtsstaat einfordern 😉!
4911
Melden
Zum Kommentar
avatar
Stefanie16
10.10.2016 11:47registriert Juli 2016
Das ist in den Bilateralen 2 (Schengen / Dublin) so von der EU so bestimmt ...äh... Pardon vereinbart worden.
296
Melden
Zum Kommentar
50
Er ist Secondo, Hauptmann und Filmemacher – und würde sofort für die Schweiz sterben
Luka Popadić ist Filmemacher und Offizier in der Schweizer Armee. Er würde sein Leben für die Schweiz geben. Aber er prangert auch ihre Missstände – die er als serbischer Secondo sieht – an. In seinem neuen Film behandelt er genau diesen Zwiespalt.

«Echte Schweizer» – so heisst Luka Popadićs Dokumentarfilm, der nächste Woche in die Schweizer Kinos kommt. Acht Jahre gingen die Arbeiten für den Film. Darin setzt er sich mit der Frage auseinander, was es bedeutet, ein «echter Schweizer» zu sein – und im Kontext der Schweizer Armee.

Zur Story