Schweiz
Asylgesetz

SVP-«Schreckrichter» entschied über die tibetischen Familie

Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.
Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.bild: chris Iseli

Asylgesuch der tibetischen Familie wurde von SVP-«Schreckrichter» beurteilt

11.10.2016, 14:4412.10.2016, 08:24
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Eine tibetische Familie wird in der Schweiz wegen des Dublin-Abkommens auseinander gerissen, schrieb die Aargauer Zeitung gestern in einem Artikel. Die Mutter darf laut Gerichtsurteil in der Schweiz bleiben, die beiden möglicherweise minderjährigen Töchter jedoch werden nach Italien abgeschoben. «Die unmenschliche Seite des Dublin-Abkommens», schrieb die Zeitung sowie diverse Kommentatoren.

Wie es der Zufall will, veröffentlichte der «Tagesanzeiger» am selben Tag ein Rating der härtesten Asylrichter in der Schweiz. Daraus wird ersichtlich, dass die Parteizugehörigkeit sehr wohl Einfluss auf die Urteile habe. So würden Richter, die linken Parteien zugehören, dreimal mehr Asylbeschwerden gutheissen, wie solche von rechten Parteien. 

Switzerland, Zollikofen, 14.09.2010 TAF Haefeli Fulvio. © 2010 BŽatrice Devnes
Fulvio Haefeli gilt als einer der härtesten Asylrichter der Schweiz.Bild: Bundesverwaltungsgericht

Nun wird bekannt, dass ein besonders harter Richter den Fall der tibetischen Familie behandelt hat: Der Basler SVP-Richter Fulvio Haefeli würde nur sehr wenige Asylbeschwerden stattgeben und viele davon bereits im vornherein ablehnen, schreibt der der Tagesanzeiger. «Schreckrichter» und «harter Hund» werde er von Anwälten und Mitarbeitern von Asylberatungsstellen genannt.

Die beiden tibetischen Mädchen stellten im Dezember ein Asylgesuch in der Schweiz, das Staatssekretariat für Migration wies dieses jedoch ab. Sie sollten nach Italien ausgewiesen werden, weil sie im Unterschied zur Mutter nicht direkt in die Schweiz gekommen waren, sondern über Italien. Deshalb muss nach dem Dubliner Abkommen das Asylverfahren in Italien verhandelt werden. Gegen diesen Entscheid reichte die Familie Beschwerde ein. (leo)

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41 Kommentare
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Theor
11.10.2016 15:56registriert Dezember 2015
Das ist zwar jetzt ein Kommentar allgemeiner Natur, aber ich finde es generell mit der Gewaltenteilung nicht vereinbar, dass Richter wegen ihrem politischen Couleur gewählt werden.

Ein Richter sollte das Recht stetd absolut neutral anwenden und nicht nach politischer Gesinnung. Aber leider bestimmt die Politik, wer zum Richter gewählt wird und so hat man als parteiloser Jurist, oder als Jurist einer Minderheiten-Partei oftmals keine Chance auf die Stelle. Man muss sich einer Partei anbidern, wenn man auf einen Richterstuhl möchte.

Meines Erachtens ein schlimmer Fehler des Systems.
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Angelo C.
11.10.2016 16:21registriert Oktober 2014
Offenbar gefällt der einseitig auf DEN "SVP-Schreckrichter" fokussierte Titel dem Autor des Artikels ganz besonders gut 🤓!

Da drängt sich doch, gängiger Objektivität und der Vollständigkeit halber, noch der Rest des Tagi-Berichts förmlich auf, wo es immerhin ergänzend heisst :

"Es gibt allerdings mildernde Umstände für den strengen Richter: Das Urteil fällte er nicht allein, sondern mit der Zustimmung von Richter Hans Schürch. Der Berner Jurist ist Mitglied der FDP, gilt aber ebenfalls als hart."

Ob man wohl den FDPler, des effizienteren clickbaits wegen, aussen vor gelassen hat 😉?
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koks
11.10.2016 19:36registriert August 2015
Medien, die SVP-Richter als 'Schreckrichter' bezeichnen, müssten konsequenterweise SP-Richter als 'Kuschelrichter' bezeichnen. Diese heissen Asylanträge nämlich überdurschnittlich häufig gut. Nur habe ich da von denselben Medien noch keine Klagen gelesen.
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