Vergangenen Sommer berichtete die AZ über zwei sehr ähnlich gelagerte Fälle. Zwei Automobilisten waren beschuldigt worden, grobe Verkehrsregelverletzungen begangen zu haben: zu nahes Auffahren und rechts Überholen auf der Autobahn.
Beide beteuerten ihre Unschuld, in beiden Fällen gab es ausser der Aussage eines Anzeige-Erstatters keine weiteren Zeugen oder Beweismittel. Der eine Automobilist akzeptierte einen Strafbefehl, weil ihm sein Anwalt kaum Chancen in Aussicht stellte, die Busse von 800 Franken, die bedingte Geldstrafe von 5600 Franken und den fünfmonatigen Ausweisentzug vor Gericht erfolgreich anzufechten.
In solchen Fällen schenke man in der Regel den Aussagen des Anzeigenden Glauben. Der Anwalt des zweiten Automobilisten sah das allerdings ganz anders, und tatsächlich sprach das Bezirksgericht Brugg AG seinen Mandanten frei. Es hatte Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen des einzigen Zeugen. Daher sei der Beschuldigte dem Grundsatz von «in dubio pro reo» folgend, im Zweifel für den Angeklagten, von Schuld und Strafe freizusprechen.
Obergericht kassiert Urteil
Das wollte nun der Staatsanwalt nicht auf sich sitzen lassen. Er zog das Urteil an das Obergericht weiter. Und das hat nun die Praxis der Bestrafung vermeintlicher Strassenrowdys auf der Basis einer eher dünnen Beweislage gestützt und das Urteil des Bezirksgerichts kassiert. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus, aber offensichtlich hielt das Obergericht die grobe Verletzung von Verkehrsregeln für erwiesen.
Es ging sogar über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Franken hinaus. Das Urteil wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügendes Abstandhalten und rechts Überholen auf der Autobahn lautet auf 130 Tagessätze à 70 Franken, allerdings entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft bedingt mit einer langen Probezeit von fünf Jahren.
Weil der Beschuldigte schon 2012 einmal wegen eines Verkehrsdelikts zu einer bedingten Strafe verurteilt worden war, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, muss er aber dennoch 2400 Franken Geldstrafe plus 100 Franken Busse bezahlen. Das Obergericht hat diese bedingte Strafe widerrufen.
Genauer: Er soll. Man warte zwar noch auf die Urteilsbegründung, aber schon heute erklärt der Luzerner Rechtsanwalt Yetkin Geçer: «Ich wurde mandatiert, beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Aargau einzureichen.» Sein Mandant, ein 52-jähriger Familienvater aus Rümlang im Kanton Zürich, ist beruflich auf den Führerausweis angewiesen.
Warten auf die Urteilsbegründung
Auf die Urteilsbegründung kann man tatsächlich gespannt sein, hatte die erstinstanzlich urteilende Brugger Bezirksgerichtspräsidentin Franziska Roth doch erhebliche Ungereimtheiten in den Aussagen des einzigen Zeugen ausgemacht. So erachtete sie es als unwahrscheinlich, dass der Anzeige-Erstatter bei der behaupteten rasanten und rücksichtlosen Fahrweise des Beschuldigten nach einer längeren Strecke vom Birrfeld bis zur Ausfahrt Lenzburg wieder so nahe aufschliessen konnte, um das Nummernschild abzulesen.
Rechtsanwalt Geçer hatte den Fall im Sommer publik gemacht, weil er sich darüber ärgerte, dass Berufskollegen es als chancenlos bezeichnen, gegen Strafbefehle ohne gesicherte Beweislage zu rekurrieren. Sandro Rossi, der Leitende Staatsanwalt von Brugg-Zurzach, hält dem entgegen, dass sich die Aussagen von Tatbeteiligten in den meisten Fällen widersprechen würden.
Ein Automatismus, wonach entgegenstehende Aussagen stets zu einem Freispruch führen würden, wäre nicht nur falsch, sondern fatal, so Rossi. So etwa mit Blick auf sämtliche Delikte häuslicher Gewalt oder Sexualdelikte, wo es kaum je Zeugen gebe.
(aargauerzeitung.ch)
ähnliches hatten wir schonmal zu Stasi Zeiten... ein Gewinn für die notorischen-110km/h-linkespur-ausbremser
Gegenseitiges Anzeigen, und Schuldigsprechung aufgrund , garkeiner oder dünner Beweislage setzt eindeutig falsche Zeichen.
Auch der vergleich mit den "ähnlichen" häuslichen Gewalt und Sexualdelikten, hinkt ganz massiv!!
Im täglichen Verkehr treffen doch öfters unterschiedliche Deppen kurzzeitig aufeinander... aber es bleiben keine physischen Beweise wie bei sexual- oder gewaltdelikten ..