Die neue Regel, dass stark betrunkene Autofahrer zum Verkehrsmediziner müss, wird im Rahmen der Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes «Via sicura» umgesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich jemand bereits mehrfach betrunken ans Steuer gesetzt hat oder das erste Mal von der Polizei in diesem Zustand erwischt worden ist.
Munira Haag, Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin am IRM der Universität Zürich und Vorsitzende der Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), rechnet gegenüber heute mit etwa 30 Prozent mehr Fällen.
Zurzeit kläre das für mehrere Kantone zuständige Institut in Zürich 2500 bis 3000 Fälle im Jahr ab. «Wir sind vorbereitet und deshalb optimistisch, dass wir die zusätzlichen Fälle bewältigen können», sagt Haag. Komme es dennoch zu einem Engpass, könnten die Institute auf nach altem Recht zugelassene Gutachter zurückgreifen.
Das «Via-sicura»-Programm war 2012 vom Parlament verabschiedet worden und wird schrittweise umgesetzt. Unter anderem Teil davon ist das Alkoholverbot für Neulenkende oder das obligatorische Fahren mit Licht auch am Tag. (whr/sda)