Ein Sex-Skandal erschütterte im vergangen Herbst die Basler Polizei. «Telebasel» machte damals publik, dass ein Polizist eine Kollegin im Nachgang zu einem Betriebsausflug geschändet haben soll. Ein weiterer Mitarbeiter der Basler Kantonspolizei soll gefilmt haben, wie der Polizist sexuelle Handlungen an der offenbar sehr betrunkenen Kollegin vollzog.
Die Basler Polizei bestätigte damals lediglich, die Baselbieter Staatsanwaltschaft (Stawa) habe ein Verfahren eröffnet und ein Mitarbeiter sei freigestellt worden. Ein Entscheid in dieser Causa sei gemäss Stawa «Ende Juni» dieses Jahres zu erwarten. Doch inzwischen gibt es neue Entwicklungen in diesem kruden Fall: Der betroffene Mitarbeiter hat gegen die Verfügung rekurriert. Die Personalrechtskommission hat darauf die Polizeileitung angewiesen, den freigestellten Mitarbeiter wieder in den Dienst aufzunehmen. Doch dort blieb er keinen halben Monat, wie nun Recherchen der BZ zeigen.
Der Polizist im Rang eines Feldweibels 1 wurde Anfang April in den Einsatzzug Horburg versetzt. Das ist jener Ort bei der Polizei, an dem junge Polizisten landen, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen und erste Sporen auf der Wache abverdient haben.
Im Zug dieser Tätigkeit, so berichten mehrere unabhängige interne Quellen, habe der Polizist einen Gefangenentransport begleitet und sich dabei unrechtmässig verhalten: Er soll während des Transports eine Frau, die sich gerade umziehen wollte, gefilmt haben. Der Film sei ohne das Einverständnis der betroffenen Frau entstanden.
Polizeisprecher Toprak Yerguz bestätigt, dass es einen weiteren Vorfall gab: «In diesem Zusammenhang hat die Kantonspolizei Basel-Stadt Anzeige erstattet», sagt Yerguz auf Anfrage. Beim ersten mutmasslichen Vergehen des Mannes im Herbst soll er nicht der Filmer gewesen sein, sondern derjenige, der sich an der Kollegin vergangen hat.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage der BZ: «Gegen jenen Polizisten, gegen den ein Verfahren wegen Schändung hängig ist, wurde Mitte April eine zweite Strafanzeige eingereicht.» Inwiefern sich der Polizist strafbar gemacht haben soll, will Stawa-Sprecher Nico Buschauer aber nicht sagen. Es gilt überdies in beiden Fällen die Unschuldsvermutung.
Fakt ist: Die Basler Polizeileitung handelte – und stellte den Mitarbeiter erneut frei. «Die zweite Freistellung erfolgte aufgrund eines neuen Vorfalls», sagt Yerguz. Wie viel Zeit zwischen dem Wiedereintritt in den Dienst und der erneuten Freistellung verstrich, will er «aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte nicht beantworten».
Die Mail, mit dem die Polizeileitung damals die Massnahme intern verkündet hat, liegt der BZ inzwischen vor. Kurz und knapp verständigte der stellvertretende Kommandant Rolf Meyer in der «dringenden Mitteilung» seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: «Ich teile Ihnen mit, dass wir heute und mit sofortiger Wirkung L* freigestellt haben.
Ihm wurde gleichzeitig ein Hausverbot für alle nichtöffentlichen Räume der Kantonspolizei auferlegt. Wir bitten Sie um Beachtung und Durchsetzung. Besten Dank.»
Das war im April dieses Jahres, genau ein Jahr vor dem Dienstjubiläum des Polizisten. Seither ist er nicht mehr in den Dienst zurückgekehrt. Seine Laufbahn bei der Polizei hatte Ende der 80er-Jahre begonnen. Er war für die Verkehrspolizei tätig und teilweise in zivilen Fahrzeugen auf der Jagd nach Verkehrssündern.
*Name der Redaktion bekannt (bzbasel.ch)