Der Kanton Basel-Stadt verfügt laut Marco Greiner, Infochef des Kantonalen Krisenstabs, derzeit über Schutzräume für 80 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. Im Baselbiet liegt der Deckungsgrad bei 116 Prozent. «Die Privaten verfügen über rund 270'000, die Gemeinden über 55'000 Schutzplätze. Somit steht der ständigen Wohnbevölkerung einer Gemeinde im bewohnten Haus oder in vertretbarer Distanz ein Schutzplatz zur Verfügung», teilt Marcus Müller, Leiter des Baselbieter Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz, auf Anfrage der BZ mit.
Hintergrund war eine neue Einschätzung der nationalen französischen Überwachungskommission von Atomkraftwerken, die neu von einem Sicherheitsrayon von 80 Kilometer um das AKW Fessenheim ausgeht, was dazu führt, dass bei einem schweren Zwischenfall auch die Nordwestschweiz betroffen wäre. In der Region Basel müsste die Bevölkerung in Schutzräume evakuiert werden.
Diese zu bauen und zu unterhalten, ist laut Müller in der Schweiz Pflicht: «Private bauen Schutzräume oder entrichten nach speziellen Kriterien einen Ersatzbeitrag. Gemeinden bauen öffentliche Schutzräume, wenn zu wenig private Schutzräume vorhanden sind. Beide Eigentümer sind zum Unterhalt der Schutzräume verpflichtet.»
Dabei liege es in der Eigenverantwortung der privaten Schutzraumbesitzer, dafür zu sorgen, dass der Bunker im Katastrophenfall auch wirklich bezogen werden kann – dazu gehöre auch ein Notvorrat und eine Notausrüstung.
Greiner wie Müller verweisen darauf, dass der Zustand der Schutzräume periodisch durch die Behörden kontrolliert wird. «Ausserhalb einer Kriegslage besteht jedoch keine Pflicht für eine sofortige Verfügbarkeit», präzisiert Greiner. Ziel sei es, den Bestand in Basel-Stadt laufend auszubauen, um auf die angestrebten 100 Prozent zu kommen. «Vor zirka drei Jahren lagen wir noch bei zirka 76 Prozent», betont er.
Bei einem schweren Unfall mit einem möglichen Austritt von Radioaktivität im AKW Fessenheim «hätten wir im Raum Basel mehrere Stunden für die Vorbereitung und Anordnung des geschützten Aufenthalts für die Bevölkerung», erklärt Müller. Zwischen dem Erkennen des Unfalls und dem Austritt von Radioaktivität in gefährdendem Ausmass würden mindestens sechs Stunden vergehen. «Wegen der Entfernung von Fessenheim würde es selbst bei ungünstigen Windverhältnissen im Schnitt noch rund 90 Minuten dauern, bis die radioaktive Wolke die Landesgrenze erreicht», fährt Müller fort.
Generell gelte bei einem AKW-Unfall der Grundsatz, sich in einem inneren, fensterlosen Raum eines Hauses, im Keller oder im Schutzraum aufzuhalten, Fenster, Türen zu schliessen, Lüftungen abzuschalten und Lüftungsklappen zu schliessen.
Eine nachträgliche Evakuierung wird für Gebiete angeordnet, in denen die Bevölkerung längerfristig einer zu hohen Strahlenexposition ausgesetzt wäre», so Müller. Sie könnte also grundsätzlich beschlossen werden, bestätigt auch Greiner. «Die Kantone würden bei einem solchen Beschluss aber mitwirken», fährt er fort. Müller sagt das so: «Die Evakuierung wird vom Bundesrat angeordnet und von den Kantonen umgesetzt.» (bzbasel.ch)