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Kein Scherz: Basler Fasnächtler verteilen abgelaufene Lebensmittel

Abgelaufene Lebensmittel an der Basler Fasnacht.
Ein Biberli, abgelaufen am 11. April 2016, verteilt am Cortège 2018.Bild: facebook/Basler Mamis 2.0

Kein Scherz: Basler Fasnächtler verteilen abgelaufene Lebensmittel

Eine Facebook-Gruppe besorgter Mütter warnt davor, dass am Cortège längst abgelaufene Produkte verschenkt werden. Zum Beispiel ein Biberli mit Ablauf-Datum April 2016.
21.02.2018, 13:1821.02.2018, 13:38
Samuel Hufschmid / bz Basel
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«Frauen, kontrolliert die verteilten Esswaren!», schreibt eine Facebook-Nutzerin in die Gruppe «Basler Mamis 2.0». Ihre Kinder haben am Montags-Cortège von einem Waggis-Wagen ein Biberli mit Ablauf-Datum 11. April 2016 erhalten. Über 100 Kommentare und Beispiele weiterer abgelaufener Produkte folgen, wie fasnacht.ch schreibt. Die Auflistung (siehe Bildergalerie) legt den Schluss nahe, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Abgelaufene Lebensmittel an der Basler Fasnacht.
Ein Schleckstengel – haltbar bis Juli 2017.bild: facebook/basler mamis 2.0

Beim Kantonslabor, in Basel-Stadt zuständig für die Lebensmittelsicherheit, ist die Thematik bekannt. «Wir haben bereits vor einigen Jahren eine Kontrolle von Waggis-Wagen vor Beginn des Cortège durchgeführt und dabei vereinzelte Mängel festgestellt und beanstandet.

Abgelaufene Lebensmittel in Umlauf zu bringen ist natürlich auch an der Fasnacht nicht in Ordnung», sagt der Stellvertretende Kantonschemiker Peter Brodmann auf Anfrage der bz. «Allerdings ist eine Kontrolle für uns schwierig, weil Waggis-Wagen keine Lebensmittelbetriebe sind und die Verteilung an einem Umzug stattfindet. Stellen Sie sich vor, wir würden am Cortège die Wagen kontrollieren. Da würden wir im nächsten Jahr selbst zum Fasnachts-Sujet.» 

Abgelaufene Lebensmittel an der Basler Fasnacht.
Halter-Bonbons, abgelaufen im Juli 2017.bild: facebook/basler mamis 2.0

Ranzig und trocken

Die von den Basler Mamis gesammelten Produkte schätzt Brodmann nicht als grosse Gefahr ein. Süssigkeiten seien lange über das Mindestens-Haltbar-Datum unbedenklich. Produkte wie ein Biberli seien, solange sie verpackt sind, gut geschützt. «Ein altes Biberli wird ranzig und trocken, also schon vom Geschmack her ungeniessbar. So etwas zu verteilen, ist trotzdem nicht korrekt.» 

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  (bzbasel.ch)

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Vorwärts, Marsch! Der Basler Morgestraich 2018
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quelle: epa/keystone / ennio leanza
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Video: srf/SDA SRF
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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sir_Nik
21.02.2018 13:58registriert Februar 2017
Basler Mamis 2.0 😂

Hab da aufgehört zu lesen, das reicht mir schon wieder 😂
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TheBean
21.02.2018 13:49registriert Februar 2016
Es heisst ja "mindestens" haltbar bis... sehe das Problem nicht? Verpackung öffnen, daran riechen und evtl. probieren, Problem gelöst.
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Senji
21.02.2018 14:45registriert November 2015
"Mamis 2.0"🤦‍♂️

Mami 1.0 wusste noch, dass man sich von abgelaufenen Täfeli keine Salmonellenvergiftung holen kann
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