Der frühere Basler Kantonsparlamentarier Eric Weber ist Wahlfälscher. Das Bundesgericht hat ein Urteil des baselstädtischen Appellationsgerichtes gestützt und Webers Beschwerde abgewiesen. Wegen derer Aussichtslosigkeit muss dieser die Kosten selber tragen.
Das Appellationsgericht hatte den Rechtsaussenseiter Weber am 28. Juni 2016 wegen Wahlfälschung zu 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die höchste kantonale Instanz hatte dabei das Strafgerichtsurteil von Ende 2014 aus formaljuristischen Gründen nach unten korrigiert, aber den zentralen Vorwurf bestätigt.
Der bereits einschlägig Vorbestrafte hatte eine Frau dazu gedrängt, ein zweites Wahlcouvert zu beziehen und ihn zu wählen. Weber stritt jedoch die Anschuldigungen weiter ab und forderte vom höchsten Schweizer Gericht einen Freispruch sowie eine Genugtuung von 10'000 Franken und unentgeltliche Prozessführung.
Das Bundesgericht kam nun aber in seinem am Dienstag publizierten Entscheid vom 28. März zum Schluss, dass die Vorinstanz die Sachverhalte und Beweislage korrekt gewürdigt habe. Daher wies es Webers Beschwerde ab.
Weil seine Beschwerde laut Bundesgerichtsurteil «von vornherein aussichtslos war», muss der Polit-Querulant die Gerichtskosten selber berappen. Seiner Finanzlage werde dabei mit einem tiefen Betrag von 800 Franken Rechnung getragen. (whr/sda)