Die beiden Polizisten, die Ende September in Bern wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden, legen Berufung gegen das Urteil ein. Damit wird sich nun auch das bernische Obergericht mit dem Fall befassen müssen.
Die Angelegenheit hat in Bern in den letzten Tagen hohe Wellen geworfen. Ende September standen zwei Angehörige der Berner Kantonspolizei vor Gericht, weil sie gegenüber einem renitenten Mann auf der Bahnhofwache zu weit gegangen waren.
Konkret ging es um den Fall eines mutmasslichen Drogenkonsumenten, der im Februar 2014 auf der Polizeiwache gelandet war, nachdem er sich im Bahnhof Bern gegenüber Polizisten unflätig geäussert hatte. Auf der Wache nahm die Polizei einen Drogenschnelltest vor. Im Warteraum urinierte der Mann auf den Boden und widersetzte sich der Aufforderung der Polizisten, die Urinlache aufzuwischen.
Das erstinstanzliche Gericht sah es als erwiesen an, dass der eine Polizist den Mann zu Boden gedrückt und mehrmals über die Urinpfütze bewegt hat. Der andere Polizist legte nach Überzeugung des Gerichts die Jacke des Mannes in die Pfütze.
Die beiden Polizisten wurden zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Daraufhin entschied sich die Korpsleitung der Berner Kantonspolizei, die beiden mit Kündigungsaussicht freizustellen.
Der eine Polizist hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, wie sein Anwalt am Dienstag mitteilte. Der andere Polizist wird dies noch tun, wie sein Rechtsvertreter auf Anfrage sagte. (whr/sda)