In den drei Bauten des Verwaltungszentrums Guisanplatz 1 in Bern sollen ab dem Jahr 2019 Mitarbeitende des Bundesamts für Polizei (Fedpol), der Bundesanwaltschaft, der Armasuisse und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz arbeiten. Die Bundesverwaltung will unwirtschaftliche Mietobjekte aufgeben und Kosten senken.
Vorgesehen seien nach der ersten Bauetappe am Guisanplatz bis maximal 3200 Arbeitsplätze, schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht vom Dienstag. Geplant sei aber derzeit, lediglich 2300 Plätze zu belegen – Reserven mit eingerechnet. Das sei wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das Parlament erwarte eine wirtschaftliche Auslastung der Gebäude, stellte die EFK fest. Sie empfiehlt, dass mehr Verwaltungseinheiten als bis jetzt geplant an den Guisanplatz 1 umziehen, und zwar spätestens nach dem Ende der zweiten Bauetappe. Diese war jedoch nicht Gegenstand der Prüfung.
Das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) müsse dafür sorgen, dass die Kapazitäten der Gebäude des Bundes voll ausgeschöpft werden, so die EFK. Nur so könnten die Synergien erreicht werden, die dem Parlament im Kreditantrag versprochen worden und die wirtschaftlich möglich seien.
Sie stellte allerdings auch fest, dass das BBL zu wenig Kompetenzen habe, um die Unterbringungs- und Belegungsplanung in Verwaltungsgebäuden durchzusetzen. Für die Belegung der Räume seien die Departemente zuständig.
Die EFK bemängelt, dass in das Gebäude mit der grössten Personalkapazität das Fedpol und die Bundesanwaltschaft einziehen, die auf Grund ihrer Arbeitsabläufe mehr Fläche und auch Distanz zu anderen Verwaltungseinheiten brauchen. Rund 500 Arbeitsplätze entfallen deshalb gegenüber der maximal möglichen Kapazität.
«Damit bleibt das Gebäude in Zukunft nicht optimal ausgelastet», konstatiert die EFK. Leerstände ergäbe sich mit der Unterbelegung in den beiden bisher verplanten Gebäude jedoch nicht, da alle bisher vorgesehenen Nutzer die volle Miete bezahlten.
Das BBL erklärte sich gemäss Bericht bereit, zu prüfen, wie weit sich das Areal an der Guisanstrasse für die Unterbringung weiterer Nutzer eignet. Auf die besonderen Raumbedürfnisse der schon feststehenden Einheiten will es aber Rücksicht nehmen.
Das Parlament bewilligte für die erste Bauetappe rund 420 Millionen Franken. Die Überwachung der Kosten und Kredite sei wirksam, so die EKF. Es seien jedoch noch nicht erbrachte Leistungen fakturiert und unzulässigen Vorauszahlungen geleistet worden. Die EFK rät deshalb, nur noch für Geleistetes Geld zu überweisen. Diese Empfehlung sei bereits umgesetzt, schrieb das BBL dazu. (sda)