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Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland macht ernst: Die Lebenskünstler vom Bremgartenwald müssen entweder acht Tage ins Gefängnis oder 800 Franken Busse zahlen, wie der «Bund» schreibt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 300 Franken. Die Anzeige erfolgte, weil sie «ohne behördliche Bewilligung ein aus mehreren Zelten und einem überdachten Kochplatz bestehendes Waldcamp einrichteten und den Waldboden für nichtforstliche Kleinbauten beanspruchten», wie es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft heisst. Damit haben sie gegen das Wald- und Baugesetz verstossen.
Für die Freigeister, die teilweise seit zwei Jahren im Berner Wald leben, ist schon jetzt klar, dass sie die Busse nicht bezahlen werden: «Acht Tage Gefängnis! Kein Problem! Dann nehme ich gleich meine ganze Bagage und die Dreckwäsche ins Amtshaus mit und kann mich im Winter aufwärmen», sagt Campbewohner Martin Wyss alias «Chrütli» gegenüber der Tageszeitung.
Die Siedler überlegen sich jetzt, ob sie das Urteil anfechten sollen. Das zuständige Amt für Wald des Kantons Bern will sich derzeit nicht zum Fall äussern, weil die Beschwerdefrist noch läuft. «Je nachdem prüfen wir danach weitere rechtliche Schritte», so Niklaus Bernhard, Sprecher der Volkswirtschaftsdirektion.
Angezeigt hatte das Grüppchen im April das Amt für Wald des Kantons Bern. Der Burgergemeinde Bern, der das Waldstück gehört, sind die Freigeister ein Dorn im Auge, wie der «Bund» schreibt.
Das war auch der Grund, weshalb die Polizei diese eines Morgens aus ihren Schlafsäcken holte. Sie gaben den Hippies 24 Stunden Zeit, den Wald zu verlassen (resp. nicht mehr dort zu übernachten) und sieben Tage, um die Zelte abzubrechen. Schon damals kündigte Wyss an: «Wenn es zu einer Räumung kommt, binde ich mich an einen Baum.» Tatsächlich verliessen die Freigeister den Bremgartenwald auch nach Ablauf des Ultimatums nicht. (rwy)