Raser ausgebremst: In den Kantonen Zürich, Aargau, Zug, Schwyz und St. Gallen sind insgesamt 22 Personen verhaftet worden. Entweder sassen sie an Raserrennen hinter dem Steuer oder haben diese gefilmt.
Auf die Schliche kam ihnen die Polizei durch Auswertung von Filmaufnahmen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beziehungsweise Gehilfenschaft dazu eröffnet.
Bei einem Beschuldigten hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Dies teilten die Kantonspolizei Zürich und die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Auf die Schliche kamen die Behörden den Betroffenen bei der Auswertung von 2015 sichergestelltem Beweismaterial. Dieses löste erneut Ermittlungen aus.
Im November 2016 wurden 22 Personen an ihren Wohnorten verhaftet, 25 Hausdurchsuchungen durchgeführt und fünf Fahrzeuge sichergestellt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen im Alter zwischen 18 und 37 Jahren mit Wohnsitz in verschiedenen Kantonen, wie es in der Mitteilung heisst.
Ihnen werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestands) vorgeworfen. Diejenigen Tatverdächtigen, welche die Rennen gefilmt haben, müssen sich wegen Gehilfenschaften verantworten.
Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat das Zwangsmassnahmengericht bei einem Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Die anderen wurden nach den Einvernahmen wieder auf freien Fuss gesetzt. (whr/sda)