Weil eine Rentnerin sich während einer Drogenrazzia selbst erschossen hat, müssen sich der Luzerner Polizeikommandant und der Chef der Kriminalpolizei am 19. und am 20. Juni vor dem Bezirksgericht Kriens verantworten. Die Polizeioffiziere werden der fahrlässigen Tötung beschuldigt.
Der Polizeieinsatz mit tödlichem Ausgang hatte sich im März 2016 in Malters LU zugetragen. Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann wurden trotz des laufenden Strafverfahrens nicht dispensiert, dies um den Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht zu verletzen. Sie dürfen aber keine heiklen Einsätze leiten.
Die Rentnerin, eine 65-jährige Frau, hatte der Polizei den Zutritt zur Wohnung ihres Sohnes verwehrt. Dieser befand sich im Kanton Zürich wegen möglichen Drogendelikten in Untersuchungshaft. Die Polizei vermutete in der Wohnung eine illegale Hanfplantage.
Nach Darstellung der Polizei gab die Frau mehrere Schüsse in der Wohnung und aus dem Fenster ab. Die Polizei evakuierte darauf Nachbargebäude und sperrte zeitweise die Kantonsstrasse.
Nach 17 Stunden entschied die Polizei, die Wohnung durch die Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Frau habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, sagte der Polizeikommandant nach dem Einsatz. Sie habe keine Einsicht gezeigt und mit Suizid gedroht.
Den Suizid konnte die Polizei nicht verhindern. Als die Polizisten das Haus stürmten, erschoss die Frau zunächst ihre Katze und dann sich selbst.
Der Sohn der Verstorbenen reichte eine Anzeige ein, weil die Polizei unverhältnismässig vorgegangen sei. Der Kanton Luzern setzte für die Untersuchung den Aargauer Christoph Rüedi als ausserordentlichen Staatsanwalt ein.
Rüedi wirft dem Polizeikommandanten und dem Kripochef fahrlässige Tötung vor. Er will dem Gericht eine Geldstrafe beantragen, wie er Anfang Jahr bei der Anklageerhebung erklärt hat.
Rüedi war zum Schluss gekommen, dass sich die beiden Beschuldigten für eine Intervention entschieden hätten, ohne ausreichend Alternativen zu prüfen oder wahrzunehmen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Intervention so nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Sie sei unverhältnismässig gewesen.
Die beiden beschuldigen Polizeioffiziere haben mit «Unverständnis» auf die Anklageerhebung reagiert. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärten sie damals, dass sie nach «besten Wissen und Gewissen» gehandelt hätten und es als ihre Aufgabe ansähen, «in einer analogen Situation wieder gleich vorzugehen».
Der Prozess vor dem Bezirksgericht Kriens ist auf zwei Tage angesetzt. Wegen des zu erwartenden grossen Interesses findet er nicht in Kriens, sondern im Kantonsgericht in der Stadt Luzern statt. (sda)