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Je jünger Jugendliche Straftaten begehen, desto eher tun sie es wieder

Ein Viertel der rund 6650 in einer Studie untersuchten jugendlichen Straftäter wurden im Alter von 18 bis 23 Jahren erneut verurteilt, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.
Ein Viertel der rund 6650 in einer Studie untersuchten jugendlichen Straftäter wurden im Alter von 18 bis 23 Jahren erneut verurteilt, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.bild: shutterstock

Je jünger Jugendliche Straftaten begehen, desto eher tun sie es wieder

29.05.2017, 11:3629.05.2017, 13:04
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Laut einer Studie des Bundesamt für Statistik (BFS) wird ein Viertel der jugendlichen Straftäter mit Jahrgang 1992 als Erwachsener erneut straftätig. Besonders bei Männern ist das Wiederverurteilungsrisiko höher. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie in der folgenden Auflistung:

Jugenstrafurteilsstatistik 1999–2015
In der Publikation untersuchte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Gruppe von Personen im Erwachsenenalter, die als Jugendliche straffällig geworden sind. Untersucht wurden 6649 Kinder und Jugendliche, die 1992 in der Schweiz geboren wurden. Rund ein Viertel der untersuchten wurden im Erwachsenenalter erneut verurteilt. Es wurden Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz
(SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) gezählt. 

Männer werden viermal häufiger verurteilt

Signifikant ist allen voran das Rückfallrisiko bei Männern. Das ist nämlich um einiges höher als bei Frauen, die im Mädchenalter verurteilt wurden. Rund 31 Prozent der in Jugendjahren verurteilten Männer begehen im Erwachsenenalter erneut eine Straftat. Bei den Frauen sind es lediglich 8 Prozent. 

Geschlecht der Verurteilten und Rückfall im Erwachsenenalter

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bild: watson

Je schwerer die Straftat, desto ...

Die Ergebnisse deuten daraufhin, dass das Rückfallrisiko im Erwachsenenalter zum Teil vom Schweregrad der Straftat im Jugendalter abhängt. Jugendliche, die das Gesetz nur übertreten, also beispielsweise nur eine Busse kassiert haben, werden nur zu 17 Prozent rückfällig. Wer jedoch ein Vergehen oder Verbrechen begangen hat, wird zu 29 Prozent rückfällig. 

Übertreten, Vergehen, Verbrechen
Übertreten: Wer jemandem beispielsweise willentlich eine Ohrfeige gibt, kann mit einer Busse oder gemeinnütziger Arbeit bestraft werden. Mit der Ohrfeige wurde das Gesetz «übertreten». 
Vergehen: Jemandem den Arm brechen gilt beispielsweise als ein Vergehen. Ein Vergehen gegen das Gesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Andere Sanktionsmöglichkeiten können aber auch eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit sein. 
Verbrechen: Eine andere Person zu erschiessen wird als Verbrechen bezeichnet. Als Strafmass ist mit eine Freiheitsstrafe von drei Jahren aufwärts zu rechnen. 

Auch das Alter spielt eine Rolle

Auch das Alter hat einen Einfluss darauf, ob Jugendliche wieder straftätig werden. Dabei wies die Studie zwei Tendenzen auf:

  • Je jünger Kinder und Jugendliche sind, wenn sie gegen das Gesetz verstossen, desto grösser ist das Risiko, dass sie es wieder tun wenn sie erwachsen sind.
  • Das gleiche Muster zeigt sich auch bei Jugendlichen, die kurz vor dem 18 Lebensjahr gegen das Gesetz verstossen. Auch bei ihnen ist das Risiko hoch, dass sie wieder eine Straftat begehen. 

Drogenhandel und Rasen erhöhen Rückfallwahrscheinlichkeit

Ein Auto-Wrack steht in der Mitte der Badnenerstrasse in Zuerich am Samstag, 4. juni 2005. Die Zuercher Polizei macht in ihrer neusten Verkehrssicherheitskampagne Raser eindruecklich auf die Folgen ih ...
Wer in den Jugendjahren gegen das Strassenverkehrsgesetz verstiess oder mit Drogen handelte, der wird mit einem höheren Risiko wieder straffällig als Erwachsener. Bild: KEYSTONE

Wer vor 18 gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und/oder gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verstiess, hat ein höheres Rückfallrisiko. Diversität, also die Nennung mehrere Straftaten von unterschiedlicher Natur erhöht das Risiko. Bei Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB) ist das Rückfallrisiko kleiner.  

Art der Jugendstraftat und Rückfall im Erwachsenenalter

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bild:watson

Je mehr Vorstrafen, desto mehr Rückfälle

Auch die Anzahl der Vorstrafen hat einen Einfluss auf das Rückfallrisiko. Wurde ein Minderjähriger einmal verurteilt, beträgt seine Rückfallrate lediglich 20 Prozent. Bei vier strafrechtlichen Vergehen liegt die Rückfallrate bereits bei 64 Prozent. 

Anzahl Jugendurteile und Rückfall im Erwachsenenalter

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bild:watson

Und was heisst das jetzt?

Die Auswertungen des BFS zeigen das Risiko einer erneuten Verurteilung im Erwachsenenalter auf. Konkret hängt das Risiko nicht nur von der Dauer der kriminellen Laufbahn sondern auch von personenbezogenen Faktoren ab (Geschlecht, Alter) und von gewissen Merkmalen der Straftaten (Art, Schweregrad, Diversität). Welche Faktoren die wichtigste Rolle spielen, kann aber nicht abschliessend gesagt werden. Dies müsste mit einer weiteren Studie untersucht werden. (ohe)

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