Künftig soll es nicht mehr möglich sein, aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge Kapital zu beziehen, um ein Haus zu kaufen oder sich selbständig zu machen. Der Bundesrat will solche Kapitalbezüge verbieten.
Immer mehr AHV- und IV-Rentner sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Darunter sind auch Personen, die früher Kapital aus der zweiten Säule bezogen haben. In letzter Zeit wurde deshalb Kritik am System laut, auch im Parlament.
Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat vor kurzem beauftragt, statistische Daten zu erheben. Insbesondere soll er untersuchen, wie viele der Personen, die Kapital aus der zweiten Säule beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Der Bundesrat hatte sich gegen den Auftrag gestellt. Er wies darauf hin, dass es sehr schwierig sei, einen Kausalzusammenhang zwischen Ereignissen herzustellen, die mehr als zehn Jahre auseinander lägen.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun bekannt gegeben, dass er das System der Ergänzungsleistungen reformieren will. Bis im Herbst soll Sozialminister Alain Berset eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Erste Richtungsentscheide hat der Bundesrat jedoch bereits gefällt.
So soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen (EL) erhalten bleiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die EL-Reform nicht zu einer Leistungsverschiebung in der Sozialhilfe führt, also nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kantone, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt.
Um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren, soll die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert werden. Der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll nicht mehr möglich sein.