Vor eineinhalb Wochen konnte Finanzminister Ueli Maurer einen Rechnungsabschluss präsentieren, um den viele Länder die Schweiz beneiden. Bei 2,8 Milliarden Franken lag 2017 der Überschuss der ordentlichen Finanzierungsrechnung. Budgetiert hatte der Bund ein Minus von 250 Millionen Franken.
Erstmals hatte der Bund aber mit einem Teil der Überschüsse Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung gebildet. Diese belaufen sich auf 2 Milliarden Franken, wie der Bundesrat am Mittwoch bekannt gab. Um diesen Betrag reduziert sich das Ergebnis der Rechnung.
Linke Politiker übten Kritik an diesem Vorgehen. Sie warfen Maurer vor, mit diesem Trick den Gewinn künstlich klein zu rechnen. Das sei «kein buchhalterischer Trick», hat Maurer geantwortet. Wer dies behaupte, «dem empfehle ich einen Buchhaltungskurs bei der Migros-Klubschule», sagte der Finanzminister.
Doch nun erhebt auch die Finanzkontrolle (EFK) schwere Vorwürfe gegen den Bundesrat. Das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes «bezweifelt die Legalität» der Jahresrechnung des Finanzministers, wie es gestern mitteilte.
Das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt sehe vor, dass die Finanzierungsrechnung «keine Rückstellungen berücksichtigen darf», teilte die EFK auf ihrer Website mit. Über die Kritik hatte die «Sonntagszeitung» berichtet.
Zwar habe eine erste Prüfung ergeben, dass Maurers Vorgehen «dem klaren politischen Willen des Parlaments und des Bundesrates» entspreche. So habe Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) in einer Motion eine Korrektur der Praxis gefordert und eine Rechnungslegung verlangt, welche die tatsächliche Finanz- und Ertragslage wiedergäbe.
Die EFK wäre auch nicht gegen eine Änderung der Gesetzgebung, hiess es weiter. Denn sie würde erstens zur Harmonisierung mit den Kantonen beitragen. Und zweitens würde sie die Rechnungslegung des Bundes vereinfachen: Denn heute unterscheide diese zwischen einer Erfolgsrechnung mit Berücksichtigung von Rückstellungen und einer Finanzierungsrechnung und einem Budget ohne solche Rückstellungen. Doch gemäss Gesetz müsse der Bundeshaushalt nach dem «Cash-Prinzip», das heisst mit den Einnahmen und Ausgaben, erstellt werden. Dabei seien Rückstellungen nicht erlaubt.
Bei Maurers Finanzdepartement hiess es am Sonntag auf Anfrage, die Finanzkommissionen hätten ihr Vorgehen gebilligt. Das letzte Wort werde nun das Parlament haben. (kün/sda)