Entführte oder als Geisel genommene Schweizerinnen und Schweizer müssen künftig die Kosten für ihre Befreiung selber zahlen, wenn sie auf Reisen nicht vorsichtig genug waren. Dies hält die revidierte Gebührenverordnung des EDA fest.
Die revidierte Gebührenverordnung des Eidg. Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) tritt zusammen mit dem neuen Auslandschweizergesetz und der dazugehörigen Verordnung am 1. November in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat.
Die Schweiz hilft, wenn ihre Staatsbürger entführt oder als Geisel genommen werden. Allerdings müssen die Opfer sämtliche Hilfeleistungen selbst berappen, wenn sie sich fahrlässig verhalten haben. Dies gilt zum Beispiel, wenn Reisende die Reisehinweise des EDA nicht beachten oder gegen Gesetze verstossen.
Wer sich nicht fahrlässig verhält und trotzdem entführt wird oder Mitarbeiter einer internationalen Organisation ist, muss nur die Kosten übernehmen, die persönlich zurechenbar sind, etwa Transportkosten. Nichts bezahlen müssen vom Staat Angestellte und deren Angehörige, welche während ihrer Tätigkeit entführt oder als Geisel genommen werden.
Die Dienstleistungen des EDA kosten 75 Franken pro angefangene halbe Stunde – ausserhalb der Arbeitszeiten kann die Gebühr noch höher ausfallen.