Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Er hat dazu am Mittwoch Änderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung geschickt.
Viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt werden heute auf Wunsch des Opfers eingestellt. Künftig soll ein Verfahren zwingend fortgesetzt werden, wenn der Täter bereits gewalttätig war – auch wenn das Opfer sich für die Einstellung des Verfahrens ausspricht.
Der Bundesrat wolle den Entscheid nicht mehr alleine in die Verantwortung des Opfers stellen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dazu. Die Strafverfolgungsbehörden sollen neben dem Willen des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen.
Weiter soll das Gericht zur Durchsetzung eines Rayon- oder Kontaktverbots bei häuslicher Gewalt und Stalking neu anordnen können, dass der potenzielle Gewalttäter eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband tragen muss.
Der Bundesrat hat am Mittwoch auch die Vernehmlassung über die Genehmigung der Istanbul-Konvention des Europarates eröffnet. Gemäss dem Übereinkommen müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt sein. Die Konvention enthält zudem Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz.
Die Schweiz hat das Übereinkommen am 13. September 2013 unterzeichnet. Rechtliche Anpassungen sind nicht nötig. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt jedoch zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone. Ob es hier vereinzelt Massnahmen braucht, muss laut dem EJPD noch vertieft abgeklärt werden. Namentlich sei zu prüfen, ob genügend Schutzunterkünfte für Opfer vorhanden seien. (sda)