Minderjährigen soll der Solarium-Besuch wegen des Hautkrebsrisikos künftig verboten sein. Und für Haar-Entfernungen mittels Laser braucht es neu einen Sachkundeausweis. Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat auf Grundlage des neuen Gesetzes zum Strahlenschutz vor.
Das Gesetz soll die Sicherheit bei der Verwendung von gefährlichen Produkten verbessern, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall aussenden. Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Solarien, Medizinlaser oder Laserpointer erzeugt. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, können sie die Gesundheit schädigen.
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet, die mit dem Gesetz einhergeht. Wie angekündigt soll in Zukunft den unter 18-Jährigen in der Schweiz der Besuch der Bräunungsstudios verwehrt werden. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen.
Weiter soll für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern künftig ein Sachkundenachweis verlangt werden. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haarentfernung mit Lasern, die Behandlung von Cellulite und Fettpolstern oder jene von Falten und Narben. Für die Ausbildung der Kosmetikerinnen soll die Branche selber verantwortlich sein.
Weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden sollen Laserbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen, Altersflecken oder Ekzemen.
Das Entfernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlampen soll neu verboten werden.
Vorgesehen ist zudem ein besserer Schutz des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen. Neu will der Bund an Veranstaltungen mit Laserstrahlen kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Ein weiterer Punkt ist die Regulierung von Laserpointern. Es seien zunehmend Laserpointer im Umlauf, die eine Gefahr für die Augen und die Haut darstellten und mit denen Piloten oder Lokomotivführer geblendet werden, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. (whr/sda)