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Beschlüsse im Überblick: Das hat der Bundesrat heute entschieden

Beschlüsse im Überblick: Das hat der Bundesrat heute entschieden

09.06.2017, 18:4810.06.2017, 14:57
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UNTERNEHMENSSTEUERREFORM

Der Bundesrat will den Kantonen bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform einen Anteil von 20,5 Prozent an der direkten Bundessteuer zugestehen. Das hat er am Freitag beschlossen. Ursprünglich waren 21,2 Prozent vorgesehen gewesen. Die Differenz beträgt rund 200 Millionen Franken. Damit verkleinert der Bundesrat den Spielraum der Kantone für die Senkung der Unternehmenssteuern. Diese Massnahme soll jene Firmen in der Schweiz halten, die mit der Reform ihre Steuerprivilegien verlieren. Die übrigen Vorschläge der Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen will der Bundesrat in die Vernehmlassungsvorlage aufnehmen, die im September vorliegen soll. Neu ist vor allem die Erhöhung der Familienzulagen als soziale Abfederung der Unternehmenssteuerreform.

RELIGION

Der Bundesrat will keine Regeln zu Kruzifixen und Kopftüchern in Schulzimmern oder Gefängnissen erlassen. Konflikte sollen pragmatisch gelöst werden, von den betroffenen Institutionen. Damit liessen sich bessere Ergebnisse erzielen als mit starren Rechtsvorschriften, schreibt der Bundesrat in einem Bericht. Ausserdem gelinge es bei Konflikten den Gerichten, zwischen individuellen Grundrechtsansprüchen und gesellschaftlichen Interessen eine vernünftige Balance zu halten. Gemäss einer Erhebung sind in mehr als der Hälfte der öffentlichen Gebäude religiöse Symbole angebracht, besonders häufig in Spitälern. In den katholischen Kantonen sind viele Schulgebäude mit religiösen Symbolen ausgestattet.

LANDWIRTSCHAFT

Der Bundesrat hat darüber diskutiert, wie die Schweizer Landwirtschaftspolitik nach dem Jahr 2021 aussehen könnte. Im Herbst soll das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung» vorlegen. Vorerst hat die Regierung nur die Rahmenbedingungen überprüft, wie sie mitteilte. Dazu gehörte die Erörterung der aktuellen Situation, die Herausforderung in der Zukunft und die Möglichkeiten zur Anpassung der staatlichen Agrarpolitik. Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunde sollen als Leitfaden für die Arbeiten zur Festlegung der Agrarpolitik nach 2021 (AP22+) dienen.

BANKEN

Die Banken müssen im Rahmen der «Too big to fail»-Regeln Eigenkapital aufbauen. Dadurch kann die Steuerbelastung steigen. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieses soll verhindern, dass die Steuerbelastung der Konzernobergesellschaften von Banken durch die Emission von CoCos, Wirte-off-Bonds und Bail-in Bonds ansteigt. Der Bundesrat schlägt vor, den negativen Effekt auf den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer zu beseitigen. Dazu sollen die an Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den Too-big-to-fail-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.

TELEKOMMUNIKATION

Der weltweite Anstieg der Nachfrage nach mobiler Kommunikation macht eine Anpassung der internationalen Regeln nötig. Der Bundesrat hat die entsprechende Schlussakte der Weltfunkkonferenz (WRC-15) genehmigt. Das Dokument, mit dem zahlreiche Artikel, Anhänge und Resolutionen des Radioreglements der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) geändert werden, wurde bereits im November 2015 unterzeichnet. Mit der Ratifizierung lege die Schweiz den Grundstein, um den steigenden Frequenzbedarf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien weiterhin zu decken, schreibt der Bundesrat. Das gelte insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen mobilen Kommunikationsstandards (5G).

GEBÄUDE

Künftig werden alle Gebäude im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) verzeichnet und nicht nur jene, die als Wohnung genutzt werden. Das hat der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung beschlossen. Anlass dafür ist unter anderem das Zweitwohnungsgesetz. Dieses sieht vor, dass die Daten des GWR für Vollzugsaufgaben genutzt werden. Auf dieser Grundlage wird etwa das Wohnungsinventar erstellt. Der Bundesrat hat entschieden, dass bestimmte Daten öffentlich gemacht werden, sofern es sich nicht um Personendaten handelt. Ein grosser Teil davon ist schon heute öffentlich, etwa im Grundbuch oder in Telefonverzeichnissen. (sda)

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