Gustave Marchand, Chefbeamter des Bundes, hat in den letzten Jahren einen riesigen Ferienberg angehäuft. Weil er nun in Pension geht, wird der Staat mit 84'000 Franken zur Kasse gebeten. Das berichtet der «Tages-Anzeiger» am Dienstag. Marchand ist Noch-Direktor des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL).
Als Ueli Maurer die Pensionierung dem Bundesrat mitteilte, hatte Marchand bereits ein Feriensaldo von 59,5 Tagen angesammelt. Anfangs Jahres waren es offenbar sogar noch 135 Tage gewesen.
15 Wochen hatte Marchand im laufenden Jahr bezogen, der Rest muss nun ausbezahlt werden. Ferientage verfallen nach fünf Jahren. Ob sich Marchand tatsächlich all diese Tage in dieser Zeit angehäuft hatte, ist unklar. Nähere Angaben zur Superrente machte der Bundesrat auf Anfrage des TA nicht.
Marchand ist nicht der einzige, der einen netten Start in die Pension haben wird. Staatssekretär Jacques de Watteville, der Ende Juni pensioniert wurde (allerdings noch bis im nächsten Jahr Chefunterhändler der EU bleibt), hatte ebenfalls ein riesiges Ferienguthaben angehäuft.
Als Aussenminister Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat im Juli 2016 De Wattevilles (Teil-)Abgang unterbreitete, belief sich sein Guthaben noch auf 148 Ferientage. Der Bundesrat hat das Saldo gutgeheissen.
De Watteville muss jetzt in diesem letzten Amtsjahr noch möglichst viele Ferien abbauen, hiess es damals, ein Rest werde ausbezahlt – eine Entschädigung, die sich auf deutlich über 100'000 Franken belaufen werde.
Die Geschichte gleicht derer Marchands – auch den Fall Watteville hatte Ueli Maurer von seiner Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf «geerbt». Beim Fall Watteville sagte das Eidgenössische Personalamt, wie bei Marchand, dass es so eigentlich gar nicht geben dürfe. Solche Ferienguthaben seien beim Bund «unüblich», die Ämter seien angehalten, die Ferienbestimmungen durchzusetzen und notfalls Ferienabbauplanungen zu machen.
Dieser Fall sorgte vor allem in der Ostschweiz für Schlagzeilen: Roman Wüst war die graue Eminenz des St.Galler Gesundheitsdepartements. 33 Jahre war er Generalsekretär, die letzten elf Jahre unter Gesundheitsvorsteherin Heidi Hanselmann (SP).
Ein Jahr nach seiner Pensionierung, im März 2016 wurde publik, dass Wüst bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand «mehrere Tausend» Stunden Überzeit angehäuft habe – im Wert von mehreren Hunderttausend oder sogar einer Viertelmillion Franken. Auf eine exakte Zahl konnte sich zunächst niemand einigen.
Hanselmann verteidigte die Auszahlungen, die Regierung habe sie bewilligt. Trotzdem geriet Wüst unter Druck. Im April dieses Jahres musste er schliesslich rund 200'000 Franken (ein Jahreslohn) zurückzahlen, die er für nicht bezogene Ferienguthaben erhalten hatte.
Das Beispiel von Armeechef André Blattmann betrifft zwar keinen Ferienhaufen, sondern eine klassische Abgangsentschädigung. Der Fallschirm des Ende März 2017 aus dem Verteidigungsdepartement scheidenden Blattmann ist sehr golden: rund 380'000 Franken – das entspricht einem Jahreslohn – kriegt der Armeechef über die nächsten zwei Jahre ausbezahlt.
Etwas weiter zurück liegt der Fall eines hohen Chefbeamten in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Er sollte Ende 2009 in Pension gehen, hörte aber bereits ein Jahr zuvor auf, zu arbeiten, um Überstunden und Ferien zu kompensieren.
Der Finanzdirektor und oberster Personalverantwortlicher des Kantons, Urs Gasche, hatte eine Austrittsvereinbarung auferlegt, die dem Spitzenbeamten zusätzlich eine Abgangsentschädigung bescherte: Neben zwölf Monatslöhnen und einem Pauschalbetrag von 20'000 Franken liess sich der Kadermann noch seine Überstunden ausbezahlen – er kam auf rund 300'000 Franken. (dwi)